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Warum sind Feuerzeuge ab 16?
Jugendliche nutzen Feuerzeuge am häufigsten zum Anzünden von Kerzen. Das Jugendschutzgesetz verbietet Kindern und Jugendlichen weder die Betätigung eines Gasofens noch die Verwendung von Wachskerzen, sodass ein Verkaufsverbot für Feuerzeuge unsinnig wäre.
Wo produziert BIC?
Auf dem Weltmarkt erreicht BIC im Geschäftsbereich Feuerzeuge einen Anteil von ca. 50 Prozent. Die in Europa vertriebenen Feuerzeuge werden in Frankreich und Spanien hergestellt. In seiner Fabrik in Redon (Frankreich) produziert das Unternehmen mit 350 Mitarbeitern rund 650 Millionen Feuerzeuge jährlich (2014).
Kann man mit 16 Feuerzeug kaufen?
Das Jugendschutzgesetz verbietet Kindern und Jugendlichen weder die Betätigung eines Gasofens noch die Verwendung von Wachskerzen, sodass ein Verkaufsverbot für Feuerzeuge unsinnig wäre. Der Gesetzgeber verbietet Händlern – außer in Bayern – die Abgabe der entsprechenden Mittel an Kinder jeden Alters nicht.
Wie lange darf man ein Feuerzeug kaufen?
Eine klare und eindeutige Bundesweite Regelung, wo steht ab wie viel Jahren man ein Feuerzeug kaufen darf, gibt es nicht. Bayern ist das einzige Bundesland in Deutschland wo in der Verordnung über die Verhütung von Bränden (kurz VVB) im § 6 Absatz 1 steht das Kinder unter 12 Jahren keine Streichhölzer und Feuerzeuge kaufen dürfen.
Was gilt für Feuerzeuge unter 12 Jahren?
Dies gilt sogar für die Eltern der Kinder – unter 12 Jahren sind Feuerzeuge und Streichhölzer tabu! Darüber hinaus gilt natürlich auch in Bayern das Recht der Unternehmen selbst, euch das Feuerzeug nicht zu verkaufen, auch wenn ihr älter seid als 12 Jahre. Feuerzeug im Flugzeug – Koffer oder Handgepäck?
Wo steht die gesetzliche Regelung für Feuerzeuge?
Eine klare und eindeutige Bundesweite Regelung, wo steht ab wie viel Jahren man ein Feuerzeug kaufen darf, gibt es nicht. Bayern ist das einzige Bundesland in Deutschland in dem eine solche Verordnung über die Verhütung von Bränden (kurz VVB) im § 6 Absatz 1 gesetzlich geregelt ist.
Was gilt für Feuerzeuge in Bayern?
Möchten sich Geschäfte vor eventuellen Konsequenzen schützen und deshalb Feuerzeuge nicht an Jugendliche/Kinder verkaufen, ist dies natürlich dem jeweiligen Geschäft überlassen. Für Bayern gilt: Feuerzeuge und Streichhölzer ab 12 Jahren.