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Kann man unter 18 Organe spenden?
Ja, laut Transplantationsgesetz können Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären.
Warum kommt nicht jeder für eine Organspende in Frage?
In der Regel ausgeschlossen ist eine Organspende bei Krebserkrankungen, HIV und speziellen Nervenleiden. Infektionskrankheiten und chronische Erkrankungen wie Diabetes können eine Organspende einschränken. Gewebespenden sind nicht möglich, wenn die Todesursache unklar ist.
Wie ist die Organspende in Deutschland gesetzlich geregelt?
In Deutschland wird die Organ- und Gewebespende über die Entscheidungslösung geregelt. Sie ist eine Abwandlung der Zustimmungslösung. Das heißt: Die Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod ist nur zulässig, wenn dem die verstorbene Person zu Lebzeiten oder stellvertretend die Angehörigen zugestimmt haben.
Wie entscheiden sie sich für eine Organspende?
Entscheiden Sie sich, einer Organspende zuzustimmen, brauchen Sie im Vorfeld keine ärztliche Untersuchung. Füllen Sie einfach den Organspendeausweis aus. Schon ab Ihrem 16. Geburtstag können Sie entscheiden, dass Sie Organspender sein wollen. Ab dem Alter von 14 Jahren können Sie sich dagegen aussprechen.
Wie können Kinder und Jugendliche Organspender werden?
Bei jungen Menschen entscheiden übrigens die Eltern, ob Ihre Kinder Organspender werden dürfen. Kinder oder Jugendliche können jedoch ab dem 14. Lebensjahr einer Organspende widersprechen. Ab einem Alter von 16 können Sie sich zudem ohne Zustimmung der Eltern für eine Transplantation entscheiden. Werden Organe auch ohne Ausweis entnommen?
Was sind die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Organspende?
Die gesundheitlichen Voraussetzungen sind bei einer Lebendspende oder einer postmortalen Organspende nahezu identisch. Wichtigste Voraussetzung ist, dass die zu transplantierenden Organe gesund und funktionsfähig sind. Wenn Sie Organspender werden wollen, müssen Sie nicht unbedingt kerngesund sein.
Wie ist die Organspende in Deutschland geregelt?
Organisation der Organspende in Deutschland. Das Transplantationsgesetz (TPG) ist seit 1. Dezember 1997 in Kraft. Es regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tode oder zu Lebzeiten gespendet werden.