Inhaltsverzeichnis
Was verstehen wir unter Getreide?
Unter Getreide versteht man eine Gruppe von Gräserpflanzen, deren Samen – die Getreidekörner – essenzieller Bestandteil der menschlichen Nahrung sind. Bekannte Getreidearten sind zum Beispiel Weizen, Roggen und Gerste.
Wie wird Getreide eingeteilt?
Je nach Aussaatzeitpunkt wird Getreide in Sommergetreide und Wintergetreide unterteilt. Es wird wie das Sommergetreide im Sommer ab Juli geerntet. Sommergetreide (Hafer, Mais und Sommergerste) reift wesentlich rascher als Wintergetreide und braucht darum erst im Frühling auf die Felder gebracht werden.
Welche Getreidearten werden in Mehltypen eingeteilt?
MEHLTYPEN REGELN DEN MINERALSTOFFGEHALT IM MEHL Sie gilt seit 1991 für Mehltypen aus Roggen, Weizen, Hartweizen und Dinkel. Keine Typenbezeichnung gibt es für Weizengrieß, Weizendunst, Vollkornmehle und Vollkornschrote aus Weizen, Dinkel und Roggen.
Was ist die chronologische Aufzeichnung im Grundbuch?
Durch die chronologischen (zeitlichen) Aufzeichnungen im Grundbuch (Journal), kann jeder Geschäftsvorfall zum Beleg zurückverfolgt und damit nachgewiesen werden. Das Grundbuch bildet damit die Grundlage jeder Buchführung. Es ist praktisch die Buchungssatz-Liste.
Was ist das Journal in der Buchhaltung?
Das Journal, auch Grundbuch in der Buchhaltung genannt dient der Aufnahme der Geschäftsfälle einer Firma, die Vorlage können Sie kostenlos downloaden sowie zum Üben benutzen. Hier sind die einzelnen Buchungen aufgezeichnet.
Was ist das Grundbuch in der Bankbuchhaltung?
Das Grundbuch bildet damit die Grundlage jeder Buchführung. Es ist praktisch die Buchungssatz-Liste. Früher wurde das Grundbuch in der Bankbuchhaltung als Primanota bezeichnet. Primanota bedeutet soviel wie „erste Aufzeichnung“.
Wie kann ich das Grundbuch erstellen?
Um das Grundbuch überhaupt erstellen zu können, müssen Belege für die Geschäftsvorfälle aufbewahrt werden. Dabei kann es sich etwa um Rechnungen an Kunden, Kontoauszüge oder Kassenbelege handeln. Es ist von zentraler Bedeutung, jeden im Grundbuch aufgeführten Geschäftsvorfall auch tatsächlich durch einen entsprechenden Beleg belegen zu können.