Was taugen Gebrauchtwagengarantien?

Was taugen Gebrauchtwagengarantien?

Eine Gebrauchtwagengarantie hingegen ist ein freiwilliges Versprechen des Verkäufers, über das Maß der gesetzlichen Gewährleistung hinaus dem Käufer weitere Rechte, sei es für eine bestimmte Zeit, sei es für eine bestimmte Laufleistung, einzuräumen.

Wie sinnvoll ist eine Gebrauchtwagenversicherung?

Das Risiko unvorhersehbarer Defekte bei Gebrauchtwagen lässt sich versichern. Garantien wiegen die Kunden in Sicherheit, sorgen aber für Zusatzkosten. Nicht für jedes gebrauchte Auto lohnt sich eine zusätzliche Garantie. Für den Gebrauchtwagen-Käufer kann sich diese Investition lohnen, muss sie aber nicht.

Was ist eine Händlergarantie für einen Gebrauchtwagen?

Eine Händlergarantie lohnt sich in der Regel nur für Autos, die älter als fünf Jahre sind und bei denen gleichzeitig der Kilometerstand nicht allzu hoch ausfällt. Bei älteren Autos ist es schwer, überhaupt eine Gebrauchtwagengarantie zu erhalten.

Wie lange kann ein Gebrauchtwagen mit einer Garantie behoben werden?

Es kann nicht jeder Gebrauchtwagen mit einer Garantie versehen werden, oft gilt eine Altersgrenze von neun bis zehn Jahren. Selbstverständlich müssen alle Mängel, die unter die Garantie fallen, vor dem Abschluss einer Garantie-Versicherung behoben worden sein. Treten nach Abschluss Mängel auf, dürfen diese nicht selbstständig behoben werden.

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Wie lange lohnt sich eine Gewährleistung für Gebrauchtwagen?

Inwieweit sich eine Garantie lohnt, ist nicht pauschal zu beantworten. Die gesetzliche Gewährleistung in Form der Sachmängelhaftung schützt Käufer von Gebrauchtwagen innerhalb der ersten sechs Monate ausreichend vor Mängeln – vorausgesetzt das Auto wird beim Händler erworben.

Ist die gesetzliche Garantie bei Gebrauchtwagen zu spät?

Gesetzliche Garantie bei Gebrauchtwagen Ist es zu spät für die Herstellergarantie, lohnt der Blick auf die Händlergewährleistung. Beim privaten Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs von einem Händler oder einem Unternehmer besteht ein gesetzlich verankertes Recht: die Sachmängelhaftung.