Inhaltsverzeichnis
Was versteht man unter Schutzgüter?
Die Schutzgüter eines Gebietes sind besonders typische und seltene bzw. gefährdete Lebensräume und/oder Arten, für deren Erhalt die Schutzgebiete nach Natura 2000 ausgewiesen wurde.
Wer macht UVP?
Informationen zu allen aktuellen UVP-pflichtigen Zulassungsverfahren in Deutschland einschließlich der Unterlagen für laufende Öffentlichkeitsbeteiligungen sind über die UVP-Portale des Bundes und der Länder im Internet zugänglich. Das UVP-Portal des Bundes wird vom Umweltbundesamt betrieben.
Was sind Rechtsgüter im Sinne des Grundgesetzes?
Rechtsgüter des Einzelnen sind beispielsweise: Leben, Freiheit, körperliche Unversehrtheit (Gesundheit), Ehre, Eigentum und Besitz, Hausrecht. Rechtsgüter des Einzelnen sind beispielsweise: Leben, Freiheit, körperliche Unversehrtheit (Gesundheit), Ehre, Eigentum und Besitz, Hausrecht.
Was ist UVP pflichtig?
Was ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und was ist zu liefern? Mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden umweltrelevante Vorhaben auf ihre möglichen Umweltauswirkungen geprüft. Sie ist Teil der Zulassungsverfahren für Vorhaben, welche die Umwelt in einem nicht unerheblichen Teil beanspruchen.
Was sind die Gegenstände der Umweltprüfung?
Die Umweltprüfung ist auch bei den vorausgehenden förmlichen Planungsverfahren der Raumordnung, Landesplanung und Regionalplanung anzuwenden. Gegenstand der Umweltprüfung sind die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten umweltrelevanten Belange:
Was ist die Aufgabe der Strategischen Umweltprüfung?
Aufgabe der Strategischen Umweltprüfung (SUP) ist es, bereits lange vor der Entscheidung über konkrete Einzelprojekte Strategien und Planungen hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit zu durchleuchten. Unter Festlegung von Entwicklungszielen können verschiedene strategische Handlungsalternativen aufgezeigt und bewertet werden.
Was ist eine gesetzlich vorgeschriebene Umweltprüfung in der Bauleitplanung?
Die Umweltprüfung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zur Prüfung der Umweltbelange in der Bauleitplanung.
Welche Schutzgüter sind in der Umweltprüfung zu berücksichtigen?
Zur Ermittlung von voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen werden in der Umweltprüfung die in § 2 UVPG genannten Schutzgüter untersucht: Schutzgut Mensch: Hierbei sind insbesondere zu betrachten, inwieweit schädliche Umwelteinwirkungen vorhanden sind und welche Auswirkungen durch die Aufstellung eines Bebauungsplans zu erwarten sind.