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Welche Pflichten ergeben sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag?
Durch den Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Erbringung der vereinbarten Dienste. Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Da der Arbeitsvertrag ein Sonderfall des Dienstvertrages ist, schuldet der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keinen vertraglichen Erfolg.
Welche Hauptpflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Erbringung von Arbeitsleistungen, die des Arbeitgebers, die Entgeltzahlungspflicht. Neben den Hauptpflichten haben sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer Nebenpflichten. Diese beruhen in erster Linie auf dem Grundsatz von Treu und Glauben.
Was entsprechen die Pflichten und Rechte des Arbeitnehmers?
In der Regel entsprechen die Pflichten und Rechte des Arbeitnehmers den Rechten und Pflichten des Arbeitgebers – und umgekehrt. Während z. B. für einen Angestellten die Pflicht zur Treue gegenüber dem Unternehmen besteht, bedeutet das für den Chef gleichzeitig das Recht auf ebendiese Treue.
Was sind die Hauptpflichten und Pflichten des Arbeitnehmers?
Die Hauptpflichten und Nebenpflichten des Arbeitnehmers. Rechte und Pflichten: Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Erbringung der Arbeitsleistung. Natürlich ergeben sich auch für den Arbeitnehmer Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag.
Welche Rechte und Pflichten stehen dem Arbeitgeber zu?
Rechte und Pflichten stehen auch dem Arbeitgeber zu. Seine Hauptpflicht besteht darin, die vereinbarte Vergütung rechtzeitig zu zahlen. Zur Hauptpflicht des Arbeitgebers gehört es zuallererst, dem Arbeitnehmer das vereinbarte Arbeitsentgelt zu zahlen. Dies kann in Form eines Gehalt oder Lohns bzw.
Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber?
Pflichten des Arbeitnehmers 1 Arbeitspflicht: Erbringung der Arbeitsleistung. Wenn jemand einen Dienst- oder Arbeitsvertrag schließt, ist er verpflichtet die darin spezifizierte Leistung zu erbringen (§611 BGB). 2 Weitere Pflichten der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. 3 Besondere Pflichten bei Einstellung.