Welche Rechte hatten die Burger im Mittelalter?

Welche Rechte hatten die Bürger im Mittelalter?

Zu den Pflichten zählten u.a. Treuepflicht der Stadt gegenüber, Bereithaltung eigener Waffen und Waffendienst zur Stadtverteidigung, Bereitschaft zu Löschdiensten, pünktliches Entrichten städt. Steuern und die Versicherung, vor dem Wegzug die Erlaubnis des Rats einzuholen.

Wer hatte im Mittelalter Rechte?

Die Bürger konnten die Freiheiten der Stadt genießen und waren z.B. von der Heerfahrt befreit. Neben vielen Rechten hatten sie auch Pflichten zu erfüllen. So war z.B. die Wehrpflicht eine allgemeine Bürgerpflicht. Auch Steuern hatten sie zu zahlen und eventuelle Schulden der Stadt mit abzutragen.

Was war ein Schulbesuch im Mittelalter und darüber hinaus?

Während des gesamten Mittelalters und darüber hinaus stellte ein Schulbesuch ein Privileg dar. In die Schule ging nur die kleine, höhergestellte Oberschicht, in der Regel nur der männliche Teil der Bevölkerung. Da man Schulgeld zahlen musste, gingen die Kinder von Armen nicht in die Schule und blieben darum Analphabeten.

LESEN SIE AUCH:   Wie bekommt man Leberzysten?

Was ist die neue Reihe „Leben im Mittelalter“?

Die neue Reihe „Leben im Mittelalter“ stammt von der Klasse 7c, die im Rahmen ihrer Recherchen zum Mittelalter im Fach Deutsch unterschiedliche Beiträge für die Schülerzeitung liefert. Herzlichen Dank dafür! Bestimmt habt ihr euch irgendwann gefragt, wie es früher in der Schule war. Durften alle Kinder in die Schule gehen?

Was war wichtig für die Erziehung eines mittelalterlichen Kindes?

Ein zentrales Hilfsmittel für die Erziehung eines mittelalterlichen Kindes war sicherlich die Rute, die die Kinder bis in die Schulzeit hinein begleitet hat. Nur selten fehlt auf einer bildlichen Darstellung die Rute als „Attribut“ des Lehrers.

Wie wechselte die mittelalterliche kindliche Gesellschaft?

Der weitaus größere Teil der mittelalterlichen kindlichen Gesellschaft aber wechselte am Land wie in der Stadt mit sieben Jahren, zum Teil auch schon früher, ins Arbeitsleben. Das Kind galt nun als soweit entwickelt, um sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen.