Wie kann der Arbeitgeber die Vergutung des Arbeitnehmers weiter zahlen?

Wie kann der Arbeitgeber die Vergütung des Arbeitnehmers weiter zahlen?

Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft persönlich angeboten, muss der Arbeitgeber die Vergütung des Arbeitnehmers in voller Höhe weiter zahlen, wenn ein Arbeitsausfall vorliegt. Ein Wegfallen der Vergütung ist nur denkbar, wenn im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung eine Kurzarbeit angeordnet worden ist.

Wann muss eine Kurzarbeit angeordnet werden?

Kurzarbeit muss im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung angeordnet werden. Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft persönlich angeboten, muss der Arbeitgeber die Vergütung des Arbeitnehmers in voller Höhe weiter zahlen, wenn ein Arbeitsausfall vorliegt. Ein Wegfallen der Vergütung ist nur denkbar, wenn im Arbeitsvertrag oder in der

Ist kein Betriebsrat im Unternehmen vorhanden?

Wenn kein Betriebsrat im Unternehmen vorhanden ist, kann der Arbeitgeber nicht selbst über eine Kurzarbeit im Arbeitsvertrag entscheiden, sondern muss dies mit den betroffenen Arbeitnehmern absprechen. In diesem Fall kann eine betriebliche Einheitsregelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden.

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Kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit einseitig anordnen?

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Kurzarbeit nicht einseitig anordnen, sondern muss mit allen Arbeitnehmern im Rahmen einer einzelvertraglichen Vereinbarung Entscheidungen zur Einführung und Ausgestaltung treffen.

Kann der Arbeitgeber seine Arbeitsleistung zu Unrecht kündigen?

Verweigert der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu Unrecht, hat er keinen Anspruch auf seinen Lohn. Der Arbeitgeber kann in Einzelfällen sogar Schadensersatzansprüche haben und das Arbeitsverhältnis (aus verhaltensbedingten Gründen) kündigen. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Weilheim.

Ist ein erheblicher Arbeitsausfall vorübergehend?

Ein erheblicher Arbeitsausfall liegt nur vor, wenn dieser auf wirtschaftlichen Gründen beruht und vorübergehend ist. Ein überwiegend saisonal bedingter, betriebs- oder branchenüblicher Arbeitsausfall ist vermeidbar und somit besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Was darf der Arbeitnehmer verweigern?

In bestimmten Fällen ist der Arbeitnehmer berechtigt, seine Pflicht zur Arbeitsleistung zu verweigern. Er darf untätig sein. Es werden hier drei Kategorien unterschieden: a. Der Arbeitgeber verstößt gegen ein Schutzgesetz

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