Inhaltsverzeichnis
Was ist der Unterschied zwischen einer Aufenthaltserlaubnis und einer aufenthaltsgestattung?
Die Aufenthaltserlaubnis ist el permiso de residencia. Der Aufenthaltstitel ist also ein Oberbegriff, der in einigen Ländern auch als título de residencia gekannt ist.
Wann wird die Abschiebung ausgesetzt?
Ein Versagungsgrund ist meist der fehlende Identitätsnachweis (Passlosigkeit), da dies ein selbst verschuldeter Grund ist, warum eine Abschiebung nicht vollzogen werden kann (Par. 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG).
Wie kommt es zur Abschiebung?
Die Rechtslage in Deutschland verbietet eine Abschiebung, wenn dem Betroffenen die Todesstrafe droht oder eine erhebliche konkrete Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit besteht (§ 60 Abs. 3 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG).
Was ist der Unterschied zwischen Duldung und Aufenthaltsgenehmigung?
Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern. Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Geduldete sind daher de jure weiterhin ausreisepflichtig.
Wer zahlt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?
Asylbewerberleistungsgesetz: Spezielles Recht regelt soziale Angelegenheiten für Flüchtlinge. In Nordrhein-Westfalen zahlen die Kreise/Kommunen in der Regel diese Sozialleistung an die Flüchtlinge in Bargeld aus. Dies geschieht zu einem festgelegten monatlichen oder zweiwöchigen Termin.
Was ist eine Aufenthaltserlaubnis?
Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel, der nach § 7 AufenthG befristet zu den im AufenthG genannten Zwecken erteilt wird. Zu diesen Zwecken zählen insbesondere7: der Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung (§§ 16 und 17 AufenthG), der Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit (§§ 18, 18a, 20, 21 AufenthG),
Ist der Aufenthaltstitel gesichert?
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG setzt die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Regel voraus, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Dies ist nach § 2 Abs. 3 Satz 1 AufenthG der Fall, wenn der Ausländer ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann.
Wie kann der Aufenthaltstitel beantragt werden?
Der Aufenthaltstitel muss bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie holen sich von der Behörde ein Formular. Dieses können Sie ausgefüllt persönlich wieder dort abgeben oder per Post zusenden.
Wie beantragen sie ihren Aufenthalt in der Ausländerbehörde?
Beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde. Reichen Sie alle notwendigen Dokumente als Nachweis für die Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen ein. Achten Sie bei befristeten Aufenthaltstiteln auf das Ende der Frist.