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Was ist ein Provisionsgeschäft?
Das Entgelt, welches unter bestimmten Bedingungen für eine vermittlerische Tätigkeit fällig ist, wird als Provision bezeichnet. Diese Vermittlung besteht in der Regel darin, dass eine dritte Person (beispielsweise ein Vertreter oder ein Makler) ein Geschäft zwischen zwei Personen in die Wege leitet.
Wie wird ein Handelsvertreter bezahlt?
Die Vergütung des Handelsvertreters besteht in einer Provision. Hierfür kommen mehrere Provisionsmodelle in Betracht. Die häufigste Provisionsart ist die Vermittlungsprovision als Abschlussprovision. Diese Provision wird für den Abschlusserfolg gezahlt, für den die Tätigkeit des Handelsvertreters ursächlich war.
Was ist ein Provisionsertrag?
Als Provisionserträge bzw. Provisionsaufwendungen gelten – unbeschadet des Artikels 29 (Zinserträge und Zinsaufwendungen) – die im Dienstleistungsgeschäft für andere anfallenden Erträge bzw. Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen anderer.
Was sind die Synonyme für den Begriff Provision?
Als Synonyme für den Provisions-Begriff gibt es noch die Begriffe Courtage oder auch Packing. Als Provision bezeichnet man die Bezahlung, die ein Vermittler erhält, der ein Geschäft angeleitet, beziehungsweise „eingefädelt“ oder unterstützt hat. Die beiden Begriffe Provision und Courtage klingen auf den ersten Begriff sehr …
Wie gebührt die Provision für solche Geschäfte?
Ohne ausdrücklichen Ausschluss gebührt die Provision auch für solche Geschäfte, die ohne die unmittelbare Mitwirkung des Arbeitnehmers zustande gekommen sind. Es kann vereinbart werden, dass der Provisionsanspruch bereits mit Geschäftsabschluss oder aber erst mit der konkreten Zahlung durch den Kunden entsteht.
Was ist die Provision im Handelsrecht?
Im Handelsrecht ist die Provision genauer definiert als das Entgelt, das ein Unternehmer für einen vermittelten Geschäftsabschluss bezahlt. Hierfür wird die Beteiligung von drei Geschäftsparteien zugrunde gelegt: Unternehmer, Vermittler und Kunde.
Wann bleibt der Anspruch auf Provision bestehen?
Für Geschäfte, die bereits während des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen worden sind, bleibt der Anspruch auf Provision auch dann bestehen, wenn die auf diese Geschäfte entfallenden Zahlungen erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen.