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Kann man wegen zu spät kommen gekündigt werden?
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von Unpünktlichkeit stellt eine verhaltensbedingte Kündigung dar. Wegen der schweren Folgen für den Arbeitnehmer, muss der Arbeitgeber jedoch zunächst grundsätzlich abmahnen, bevor er verhaltensbedingt kündigen darf.
Was tun wenn man zu spät zur Arbeit kommt?
Der Mitarbeiter muss die Arbeitsleistung vor Ort erbringen, das heißt: Er muss bei Stau ebenso pünktlich zur Arbeit kommen wie bei Wind und Wetter. Wie er das macht, ist Sache des Arbeitnehmers. Kommt er zu spät, kann der Arbeitgeber den Lohn kürzen, es sei denn, im Tarifvertrag steht explizit etwas anderes.
Ist der Arbeitgeber vor der Kündigung verpflichtet?
Abhängig von den Umständen des Einzelfalls kann es sein, dass der Arbeitgeber noch andere Stellen über die Kündigung informieren muss. Sofern es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieser vor der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) anzuhören.
Warum muss der Arbeitgeber vorab über die beabsichtigte Kündigung informieren?
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat deshalb vorab über die beabsichtigte Kündigung informieren und die Gründe dafür darlegen. Bleibt die Anhörung aus, ist die Kündigung unwirksam. Der Betriebsrat hat dann bei ordentlichen Kündigungen eine Woche Zeit, um seine Bedenken kundzutun.
Was ist eine Kündigung wegen Verspätung?
Kündigung wegen Verspätung: Wiederholtes Zuspätkommen ist ein Kündigungsgrund Nach mehrmaliger Verspätung und vorhergehender Abmahnung reicht unter Umständen auch eine weitere kleine Unpünktlichkeit aus, um das Arbeitsverhältnis aufzuheben.
Warum entschied das Gericht die Kündigung wegen Verspätung?
Zur gerichtlichen Entscheidung: Kündigung wegen Verspätung. Das Gericht entschied gegen die fristlose Kündigung der Arbeitnehmerin, da diese unverhältnismäßig sei und nur in Betracht käme, wenn mildere Mittel, wie beispielsweise eine ordentliche Kündigung, auszuschließen ist.