Kann der Arbeitgeber einen Mitarbeiter abmahnen?

Kann der Arbeitgeber einen Mitarbeiter abmahnen?

Verletzt ein Mitarbeiter seine im Arbeitsvertrag festgeschriebenen Pflichten, kann der Arbeitgeber ihn hierfür abmahnen. Die Abmahnung weist den Mitarbeiter auf die Pflichtverletzung hin, fordert ihn auf, diese zukünftig zu unterlassen, und droht mit der Kündigung, sollte dies nicht geschehen.

Wie kann der Arbeitnehmer seine Leistung dem Arbeitgeber anbieten?

Jedenfalls muss der Arbeitnehmer seine Leistung dem Arbeitgeber anbieten, um den Arbeitgeber nach den §§ 293 ff. BGB in Annahme- / Gläubigerverzug mit der Rechtsfolge des § 615 BGB zu setzen. So behält der Arbeitnehmer auch seinen Vergütungsanspruch, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Wie sind die Vergehen des Arbeitnehmers beschreiben?

Die Vergehen des Arbeitnehmers sind im Abmahnungsschreiben detailliert zu beschreiben und zu belegen. Die Angabe von Datum, Zeit und Ort des Fehlverhaltens macht diese Schilderung valide. Andere Mitarbeiter, die Zeugen der Pflichtverletzungen sind, können im Schreiben benannt werden.

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Was hat der Arbeitgeber mit der Betriebsstätte zu beachten?

[Hessisches- LAG, 14.06.2007, 11 Sa 296/06]: Verlegt der Arbeitgeber die gesamte Betriebsstätte an einen anderen Ort, hat er die individualvertraglichen Grenzen hinsichtlich des Orts der Arbeitsleistung zu beachten.

Kann der Arbeitgeber einen Mitarbeiter loswerden?

Will der Arbeitgeber einen Mitarbeiter loswerden, ist der Aufhebungsvertrag ein Mittel, sich gütlich mit diesem über den Ausstieg aus dem Unternehmen zu einigen. Darin kann die Zahlung einer Abfindung vereinbart werden.

Kann der Arbeitgeber eine Änderung des Arbeitsortes vornehmen?

Der Arbeitgeber hat jedoch mit folgender Maßnahme die Möglichkeit, eine Änderung des Arbeitsortes vorzunehmen, wenn sein Direktionsrecht nicht greift: die Änderungskündigung. Hiermit beendet er das ursprüngliche Arbeitsverhältnis und legt dem Betroffenen einen abweichenden Arbeitsvertrag mit anderem Standort vor (§ 2 Kündigungsschutzgesetz).

Kann der Arbeitgeber mich an einen anderen Arbeitsort versetzen?

Darf der Arbeitgeber mich an einen anderen Arbeitsort versetzen? Ja, die Möglichkeit besteht im Rahmen des Weisungsrechts des Arbeitgebers, sofern diese Weisung dem “billigen Ermessen” entspricht. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss bei der Versetzung fair bleiben.

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