Kann mich der Arbeitgeber in den Urlaub schicken?

Kann mich der Arbeitgeber in den Urlaub schicken?

Allgemeines. Grundsätzlich muss gemäß § 4 des Urlaubsgesetztes ein Urlaub zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich vereinbart werden. Eine Urlaubsvereinbarung ist dabei an keine bestimmte Form gebunden, sie kann sowohl mündlich, schriftlich als auch schlüssig zustande kommen.

Kann Urlaub einseitig angeordnet werden?

Es besteht daher grundsätzlich weder ein einseitiges Anordnungsrecht des Arbeitgebers noch ein einseitiges Antrittsrecht des Arbeitnehmers!

Kann Urlaub vorgeschrieben werden?

Der Arbeitgeber gewährt die Urlaubstage. Bei der Urlaubsplanung muss er jedoch sowohl dringende betriebliche Belange als auch die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer berücksichtigen. Der Zwangsurlaub erfolgt durch den Arbeitgeber, ohne vorherigen Antrag seitens des Arbeitnehmers.

Wie können sie ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch nutzen?

Um Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch nutzen zu können, brauchen Sie einen Urlaubsantrag. Denn antreten dürfen Sie Ihren Urlaub nur, wenn Sie die Genehmigung vom Chef haben – eigenständig den Urlaub nehmen ist nicht erlaubt. Zum Glück ist der Urlaubsantrag meist völlig unkompliziert.

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Wie lange ist der Urlaubsantrag abgelehnt?

Dann sind Sie so lange an Ihrem Urlaubsantrag gebunden, wie Sie unter regelmäßigen Umständen mit einer Antwort rechnen können. Diese werden im Regelfall ca. 10 Tage sein. Äußert sich Ihr Arbeitgeber innerhalb dieser Frist nicht, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Urlaubsantrag abgelehnt ist.

Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch pro Jahr?

Für jeden vollen Arbeitsmonat schalten Sie ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs pro Jahr frei. Bei 20 jährlichen Urlaubstagen wären dies beispielsweise 1,7 Tage pro Monat. Sind Sie sich unsicher darüber, wie hoch Ihr gesetzlicher Jahresurlaub genau ausfällt, können Sie das Ganze mit Leichtigkeit selbst berechnen.

Wie geht es mit der Ablehnung eines Urlaubsantrages?

Dies ist Ihr nächster Schritt: Bei der Ablehnung eines Urlaubsantrages dürfen Sie auf keinen Fall eigenmächtig den Urlaub antreten. Das kann zu einer fristlosen außerordentlichen Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses führen. Der Weg zum Arbeitsgericht ist dann der richtige Weg.