Ist ein Feiertag auch ein Werktag?

Ist ein Feiertag auch ein Werktag?

Arbeitstag ist im Arbeitsrecht ein Tag, an dem tatsächlich, betriebsüblich oder (branchen-)üblich die Arbeit aufgenommen werden muss. In der Regel ist dies von Montag bis Freitag, nicht aber am Feiertag.

Soll Arbeitsstunden Feiertage?

Sollstunden bei Feiertagen Arbeitnehmer können für diese Tage verpflichtet werden, zu arbeiten. So reduziert sich hierfür die Soll-Arbeitszeit in der Woche mit dem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, und der Arbeitgeber vergütet den Arbeitsausfall. Dies besagt § 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes.

Was muss der Arbeitgeber für Feiertage bezahlen?

Der Arbeitgeber muss nach § 2 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) auch für Feiertage Lohn bezahlen. Folgendes ist dabei zu beachten: Zunächst bezieht sich der Anspruch nur auf die Feiertage nach den Feiertagsgesetzen der Länder. Nicht umfasst sind also rein kirchliche Feiertage oder Brauchtumstage.

Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Arbeitsentgelt für Feiertage?

Danach hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das er erhalten hätte, wenn die Arbeitsleistung nicht infolge des Feiertages ausgefallen wäre. Bei der Entgeltfortzahlung für Feiertage sind demzufolge auch Überstunden und Überstundenzuschläge, die an dem Feiertag angefallen wären, zu berücksichtigen.

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Ist die Arbeitszeit an einem gesetzlichen Feiertag ausgefallen?

(2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertaggleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages als ausgefallen.

Welche Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen Feiertag?

Arbeitnehmer, die auf Stundenbasis vergütet werden, haben Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen Feiertag, wenn sie ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können. Für Beschäftigte, die in Schichten oder an wechselnden Wochentagen arbeiten, gelten besondere Regelungen.