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Kann man trotz Elterngeld arbeiten gehen?
Ja. Während Sie Elterngeld bekommen, dürfen Sie Teilzeit arbeiten. Voraussetzung ist, dass Sie nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Sie Teilzeit arbeiten, kann sich ElterngeldPlus besonders für Sie lohnen.
Ist es sinnvoll während der Elternzeit zu arbeiten?
Grundsätzlich gilt: Du kannst während der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit ausüben, solange Du nicht mehr als maximal 30 Stunden pro Woche arbeitest. Wenn Du mehr arbeitest, bist Du “voll erwerbstätig” und hast dann keinen Anspruch mehr auf Elterngeld.
Wird mein 450 Job beim Elterngeld angerechnet?
Wenn Sie einen Mini-Job (bis 450 Euro pro Monat) haben, dann wird Ihr Einkommen daraus für das Elterngeld berücksichtigt. Auch vom Einkommen aus dem Mini-Job werden bei der Berechnung des Elterngelds Werbungskosten abgezogen, derzeit 83,33 Euro pro Monat.
Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub?
Eine Frau, die ein Kind erwartet, wird vom Gesetz unter besonderen Schutz gestellt. Zu diesem Mutterschutz gehört auch der Mutterschaftsurlaub. Die werdende Mutter hat Anspruch auf einen Zeitraum von insgesamt vierzehn Wochen. Der Mutterschaftsurlaub beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt.
Wann wird das Mutterschaftsgeld erbracht?
Das Mutterschaftsgeld wird für den Zeitraum 6 Wochen vor der Geburt, für den Tag der Entbindung und für den Zeitraum von 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen für Mehrlings- und Frühgeburten). Geldwerte Leistungen werden zu 100 \% des durchschnittlichen üblichen Nettolohnes für die letzten 3 Monate vor dem vorgeburtlichen Mutterschutz erbracht.
Wann hat man Anspruch auf das Mutterschaftsgeld?
Arbeitnehmerinnen (auch arbeitslose) haben Anspruch auf Leistungen im Rahmen des Mutterschutzes. Das Mutterschaftsgeld wird für den Zeitraum 6 Wochen vor der Geburt, für den Tag der Entbindung und für den Zeitraum von 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen für Mehrlings- und Frühgeburten).
Wie beantragen sie den Mutterschaftsurlaub oder die Elternzeit?
Den Mutterschaftsurlaub oder die Elternzeit beantragen Sie nach der Geburt schriftlich bei der zuständigen Familienkasse. Den Antrag können Sie aus dem Netz herunterladen.
https://www.youtube.com/watch?v=hi29wjOQ-08