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Ist der Arbeitgeber für die Kündigung verantwortlich?
Ist der Arbeitgeber für die Kündigung verantwortlich, dann muss der Mitarbeiter nichts zurückzahlen, z.B. bei einer betriebsbedingten Kündigung. Eine Rückzahlungsklausel ist nur wirksam, wenn sie diese Vorgaben berücksichtigt. Legt sie dem Mitarbeiter absichtlich oder versehentlich auch das Risiko des Arbeitgebers auf, ist sie unwirksam.
Ist die Kündigungsfrist nicht eingehalten?
Wenn Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten. Grundsätzlich beendet auch eine frist- oder terminwidrige Kündigung das Arbeitsverhältnis zum angegebenen Termin. Verletzt jedoch der Arbeitnehmer Frist oder Termin, hat dies negative Folgen. Zum Beispiel Schadenersatzpflicht, Verlust der Sonderzahlungen (abhängig vom Kollektivvertrag), usw.
Wie endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist?
Das Arbeitsverhältnis endet dann üblicherweise mit dem Ablauf der Kündigungsfrist. Gewinnen Sie den Prozess, wird das Arbeitsgericht in seinem Urteil feststellen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet worden ist.
Wann ist die Kündigung vom Arbeitsvertrag einzuhalten?
Der Kündigung vom Arbeitsvertrag sind gesetzlich Grenzen gesetzt. In der Regel ist eine Kündigungsfrist einzuhalten.
Warum muss der Arbeitgeber Kündigungsschreiben hinweisen?
Im Kündigungsschreiben muss der Arbeitgeber darauf hinweisen, dass es sich um eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen handelt. Des Weiteren bedarf es eines Verweises darauf, dass der Arbeitnehmer hierfür die Kündigung nicht gerichtlich anfechten darf (Klageverzichtsvertrag).
Warum muss der Arbeitgeber für den Kündigungsschutzprozess nachzahlen?
Trotzdem muss der Arbeitgeber für den Fall, dass er im Kündigungsschutzprozess unterliegt, dem Arbeitnehmer für die gesamte Dauer des Prozesses den Lohn nachzahlen, ohne dass er dafür eine Arbeitsleistung erhalten hätte.
Ist eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber erlaubt?
Die Vertragsbeziehung ist dann mit sofortiger Wirkung beendet. Angesichts dieser Härte, ist eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber nur unter besonderen Umständen erlaubt. Das BGB führt die geltenden Bestimmungen in Paragraph 626 BGB („Kündigung aus wichtigem Grund“) auf: