Was muss man 6 Jahre aufbewahren?

Was muss man 6 Jahre aufbewahren?

Eine 6-jährige Aufbewahrungsfrist gilt für alle anderen aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen: empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.

Wie lange BWA aufbewahren?

Bankbelege 10 Jahre
Bewertungsunterlagen 10 Jahre
Bewirtungsunterlagen 10 Jahre
Bilanzen (Jahresbilanzen) 10 Jahre
Buchungsbelege 10 Jahre

Wann müssen Arbeitgeber die Aufbewahrungsfristen einhalten?

Die Aufbewahrungsfristen der Personalakten sollten daher immer erst zum Ende eines jeden Kalenderjahres kontrolliert werden. Dann, wenn die Unterlagen aus den Personalakten steuerlich relevant sind, müssen die Arbeitgeber eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren einhalten.

Wie lange ist die Aufbewahrungsfrist für Personalunterlagen geregelt?

Eine über die 3 Jahre hinausgehende Aufbewahrungsfrist für Personalunterlagen gibt es für bestimmte Lohn- oder Sozialversicherungsunterlagen. Wenn diese Teil der Personalakte sind, dann müssen die entsprechenden Fristen berücksichtigt werden. Die besonderen Fristen sind im Arbeitsrecht, im Sozialversicherungsrecht oder im Steuerrecht geregelt.

Wie lange müssen sie die Arbeitsentgelte aufbewahren?

Informationen über Arbeitsentgelte der (Unfall-)Versicherten und die geleisteten Arbeitsstunden mit Lohnnachweis müssen Sie für 5 Jahre aufbewahren ( § 165 I 1, IV 2 SGB VII ). Aufzeichnungen der Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden werktags sollten Sie zwei Jahre aufbewahren ( § 16 II ArbZG ).

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Wie lange dauert die Aufbewahrung des Arbeitnehmers?

Spätestens fünf Jahre nach Erhalt des Belegs kann die Vernichtung seitens des Arbeitnehmers erfolgen. Naturgemäß ist die Aufbewahrung entsprechend kürzer zu halten, wenn die AU nicht in Verbindung mit einer Entgeltzahlung (Lohnfortzahlung) steht.