Welche Sonderzahlungen sind Pfandbar?

Welche Sonderzahlungen sind Pfändbar?

Weihnachtsgeld darf grundsätzlich auch gepfändet werden, allerdings nicht in voller Höhe. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 850a Nr. 4 ZPO: „Unpfändbar sind Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro.

Welche Sonderzahlungen sind nicht pfändbar?

Unpfändbare Bezüge sind zum Beispiel: Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtschichtzuschläge. Urlaubsgeld. Zahlungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treuegelder. Aufwandsentschädigungen, Auslöse und sonstige soziale Zulagen.

Was ist vom Weihnachtsgeld Pfändbar?

Weihnachtsgeld darf nicht vollständig gepfändet werden; 500 Euro brutto sind pfändungsfrei. Bei einer Lohn- oder Gehaltspfändung wird das Geld nicht eingezogen, bei einer Kontopfändung hingegen müssen Verbraucher aktiv werden, um den Zuschuss zu schützen.

Ist Corona Einmalzahlung Pfändbar?

„Bei der Corona-Soforthilfe (Bundesprogramm „Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Selbständige“ und ergänzendes Landesprogramm “ NRW -Soforthilfe 2020″) handelt es sich um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO nicht pfändbare Forderung. „, so urteilte der Bundesgerichtshof (BGH 10.03.2021, VII ZB 24/20).

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Welche Zulagen sind nicht pfändbar 2021?

Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind im Rahmen des „Üblichen“ unpfändbar. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder Vorfestarbeit sind dagegen pfändbar.

Ist eine jahressonderzahlung Pfändbar?

In Anlehnung an das Urteil des BAG vom 14.3.2012 (10 AZR 778/10) hat das BAG erneut entschieden und klargestellt, dass die Jahressonderzahlung kein nach § 850a Nr. 4 ZPO (teilweise) unpfändbarer Bezug ist.

Was zählt zum Einkommen bei Pfändung?

Zum Nettoeinkommen zählen insb. Gehalt, Altersrente, ALG 1 und ALG 2. Es werden nur auf Zehnerstellen abgerundete Beträge Ihres Einkommens bei der Berechnung zugrunde gelegt, alle Beträge über 3.840,08 Euro sind voll pfändbar. Der Freibetrag ohne unterhaltspflichtige Personen beträgt 1.259,99 €.

Kann Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gepfändet werden?

Der Lohn, der Ihnen während Ihrer Urlaubstage weitergezahlt wird, ist das Urlaubsentgelt. Das Urlaubsentgelt ist Bestandteil des normalen Lohns (bezahlter Urlaub) und darf gepfändet werden. Das zusätzlich gezahlte Urlaubsgeld gehört zu den Sonderzahlungen und ist hingegen nicht pfändbar!

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Sind jahressonderzahlungen Pfändbar?