Welche Kündigungsfrist gilt Arbeitsvertrag oder gesetzlich?
Ist im Arbeitsvertrag (ohne Tarifbindung) keine Kündigungsfrist vereinbart worden oder wird auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, gilt § 622 BGB. Hinweis: Für Arbeiter und Angestellte gilt eine einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Kann Arbeitgeber Kündigungsfrist ändern?
Die gesetzliche Kündigungsfrist nach Paragraf 622 im BGB Für die Änderung der Kündigungsfrist gibt es laut Arbeitsrecht im Arbeitsvertrag Grenzen. Laut Gesetz ist es dem Arbeitgeber zudem nicht gestattet, für sich selbst im Arbeitsvertrag eine kürzere Frist festzulegen als für den Arbeitnehmer.
Wie lange sind die Kündigungsfristen für deinen Arbeitgeber bindend?
Für deinen Arbeitgeber sind die Fristen bei einer Kündigung rechtlich in jedem Fall bindend und die Kündigungsfrist kann bis zu sieben Monate betragen. Zudem gibt es einige Ausnahmen, in denen eine Kündigung durch den Arbeitgeber gar nicht möglich ist. Eine bestehende Schwangerschaft ist hier beispielsweise als Grund zu nennen.
Was ist die gesetzliche Kündigungsfrist?
Gibt es darin keine Vereinbarung, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber hängt die Frist u. a. von der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers ab.
Ist die arbeitsvertragliche Kündigungsfrist unterschrieben?
Die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitnehmer darf die gesetzliche Kündigungsfrist nicht unterschreiten. Die arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen dürfen länger sein als die gesetzlichen Fristen. Diese Vereinbarungen sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechtlich bindend.
Wie lange muss die Kündigung vom Arbeitsvertrag betragen?
Die Kündigung vom Arbeitsvertrag muss laut BGB mindestens vier Wochen betragen und darf entweder zum 15. oder Ende eines Kalendermonats erfolgen (grundlegende Kündigungsfrist). Bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer darf die Frist nicht länger sein als die für den Arbeitgeber.