Was versteht man unter trennungsunterhalt?

Was versteht man unter trennungsunterhalt?

Das bedeutet: Wer sich nicht selbst unterhalten kann, hat gegen den anderen einen Anspruch auf Unterhalt (§ 1361 BGB). Das gilt aber nur, falls der Partner genug Geld verdient, um überhaupt Unterhalt zahlen zu können. Das sind die drei Voraussetzungen für einen Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Was darf beim trennungsunterhalt angerechnet werden?

Von diesem durchschnittlichen monatlichen Einkommen sind insbesondere folgende Posten abzuziehen:

  • berufsbedingte Aufwendungen.
  • Fahrtkosten.
  • zusätzliche Altersvorsorge.
  • Kosten der Krankenversicherung.
  • Unterhaltsansprüche der Kinder.
  • Erwerbsanreiz.

Welche Unterlagen muss man nach dem trennungsunterhalt?

Familienrecht: Trennungsunterhalt

  • die letzten 12 Lohnbescheinigungen.
  • den letzten Einkommenssteuerbescheid.
  • bei Selbständigen die letzten 3 Jahresabschlüsse.
  • Mietverträge (von Mieter und Vermieter)
  • bei Darlehensverpflichtungen, alle Darlehensverträge und möglichst aktuelle Kontoauszüge (ggfs.
  • Riester-Rente (ggfs.

Was ist eine Abfindung?

Was ist eigentlich eine Abfindung? Die Abfindung ist ein sozialer Ausgleich, den der Arbeitgeber bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses für den Verlust des Arbeitsplatzes an den Arbeitnehmer bezahlt. Es handelt sich dabei um einen Geldbetrag, der sozialversicherungsfrei und zusätzlich zum regulären Gehalt ausbezahlt wird.

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Was ist eine Abfindungszahlung?

Im Regelfall ist eine Abfindungszahlung stets das Ergebnis einer komplexen Verhandlung, in der juristische, wirtschaftliche, persönliche, prozessökonomische und nicht selten auch psychologische Faktoren eine Rolle spielen. Finden Sie mit unserem Abfindungsrechner heraus, wie hoch Ihre Abfindung sein kann.

Wann wird eine Abfindung gezahlt?

Ab wann eine Abfindung gezahlt wird, hängt vor allem davon ab, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Einzelfall miteinander verhandeln. Für die Höhe der Abfindung gibt es zwar Richttabellen nach Alter und Betriebszugehörigkeit, diese sind jedoch nicht verpflichtend. Brauche ich einen Aufhebungsvertrag für die Abfindung?

Wie kann ich die Höhe der Abfindung berechnen?

Die Höhe der Abfindung können Sie berechnen mit folgender Formel: Regelsatz = Monatsgehalt (brutto) x 0,5 x Länge der Betriebszugehörigkeit (in Jahren) Erfolgt die Kündigung mitten im Kalenderjahr, wird nach sechs Monaten zu Berechnungszwecken von einem gesamten Jahr Betriebszugehörigkeit ausgegangen.