Wie oft Nachfassen?
Wie häufig kann man nachfassen? In der Regel wird es toleriert, wenn Sie bis zu drei Mal nachfassen: einmal kurz nach Verschicken des Angebots und dann in größeren Abständen. Das Nachfassen ist selbst dann noch sinnvoll, wenn sich eine Absage abzeichnet.
Wie lange ist ein Angebot per Telefon gültig?
Der Kunde muss es auf dem gleichen Weg annehmen, wie es versendet wurde: Ein telefonisches Angebot muss sofort, eines per Fax oder E-Mail am gleichen Tag und ein briefliches Angebot innerhalb höchstens einer Woche (Postlaufzeit + Überlegungsfrist) angenommen werden; sonst ist es erloschen.
Wie kann ein Anschreiben zum Angebot formuliert werden?
Ein Anschreiben zum Angebot muss aus Kundensicht formuliert und wertschätzend sein. Beachten Sie die folgenden Regeln und orientieren Sie sich an zwei Mustern für Brief und E-Mail, die zeigen, wie das Anschreiben zum Angebot jeweils formuliert sein kann. Versenden Sie ein Angebot für Ihre Kunden immer mit einem Anschreiben.
Was sind die wichtigsten Angaben zur Überschrift ihres Angebots?
Nennen Sie des Weiteren Angebotsnummer und -datum, Lieferdatum, Kundennummer und den verantwortlichen Ansprechpartner Ihres Unternehmens. Wichtig sind zudem der Ort und das Datum, an dem Sie das Angebot verschicken. In der Überschrift benennen Sie präzise den Gegenstand und Zweck Ihres Angebots.
Was sollte ein Angebotsschreiben umfassen?
Generell sollte ein Angebotsschreiben sämtliche für das Geschäft relevanten Fakten, Leistungen und Kosten umfassen. Dies ist auch deshalb so wichtig, weil das Angebot rechtlich bindend ist und die Basis für einen Vertrag zwischen Ihnen und dem Kunden bilden kann.
Was entscheidet sich über den Erfolg eines Angebots?
Über den Erfolg oder Misserfolg eines Angebots entscheidet selbstverständlich nicht ausschließlich das Nachfassen. Schon die Art und Weise, wie das Angebot aufgebaut ist, ist hierfür von Bedeutung. Wer sich nicht sicher ist, wie er die eigenen Vorzüge am klarsten herausstellt, kann sich online entsprechende Vorlagen herunterladen.