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Wer haftet für Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte?
Wer haftet bei Fehlern der Medizinprodukte? Nach dem Produkthaftungsgesetz haften Hersteller für Sachschäden und Personenschäden, die aus dem Produkt entstanden sind. Hersteller sind dabei alle, die das Endprodukt produzieren, aber auch diejenigen, die nur Teilprodukte oder Grundstoffe herstellen.
Wie hoch ist der Prozentsatz bei Gerichtsverfahren bei denen der Schaden auf Anwender?
Bei mehr als 70 Prozent der Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Vorkommnissen mit Medizinprodukten ist der Schaden auf Anwenderfehler und Anwendungsfehler zurückzuführen.
Welche Haftungsbeschränkungen sind für Online-Händler sinnvoll?
Haftungsbeschränkungen in den AGB sind für Online-Händler sinnvoll, da der gesetzliche Maßstab hoch ist und Ihre Verantwortlichkeit erst einmal vermutet wird. Bei der Formulierung müssen Shopbetreiber aber in vielerlei Hinsicht Einschränkungen beachten. Bei einem Verstoß ist die Klausel insgesamt unwirksam und es besteht Abmahngefahr.
Wie kann der Schadensersatzanspruch begründet werden?
Die für den Schadensersatzanspruch relevante Pflichtverletzung wird hierbei ausschließlich durch den Sachmangel selbst begründet, auf dessen Grundlage dem Käufer die verschiedenen Gewährleistungsrechte des §437 BGB und so auch ein Recht auf Schadenskompensation zugestanden werden.
Ist der Schaden am mangelhaften Produkt selbst beseitigt?
Geltend gemacht wird insofern nämlich gerade kein Schaden am mangelhaften Produkt selbst, der durch eine zweite Andienung des Händlers beseitigt werden könnte, sondern ein von etwaigen Nacherfüllungsbemühungen unabhängige Beeinträchtigung anderer Rechtsgüter.
Kann der Käufer beim Vorliegen eines Mangels Schadensersatz verlangen?
Da der Käufer beim Vorliegen eines Mangels unter Umständen Schadensersatz verlangen kann (§ 437 Nr. 3 BGB), wird durch die Verkürzung der Verjährungsfrist mittelbar auch die Haftung des Verkäufers verkürzt. Dies ist aber, wie dargestellt, nicht immer möglich (BGH, Urteil vom 29.05.2013, Az. VIII ZR 174/12).