Was bedeutet die Wartezeit bei der Rentenversicherung?
Ein Rentenanspruch kann nur entstehen, wenn unter anderem die Wartezeit erfüllt ist. Als Wartezeit bezeichnet man eine bestimmte Mindestversicherungszeit zur gesetzlichen Rentenversicherung. Je nach Rentenart beträgt die Wartezeit für einen Rentenanspruch 5 Jahre, 20 Jahre, 25 Jahre, 35 Jahre oder 45 Jahre.
Was versteht man unter Wartezeit?
Als Wartezeit bezeichnet man eine bestimmte Mindestversicherungszeit zur gesetzlichen Rentenversicherung. Je nach Rentenart beträgt die Wartezeit für einen Rentenanspruch 5 Jahre, 20 Jahre, 25 Jahre, 35 Jahre oder 45 Jahre.
Wie lange werden die allgemeinen Wartezeiten berücksichtigt?
Für die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren und die Wartezeiten von 15 Jahren und 20 Jahren werden Beitrags- und Ersatzzeiten sowie Monate aus dem Versorgungsausgleich und aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung berücksichtigt.
Welche Wartezeiten gibt es im Arbeitsrecht?
Wartezeiten gibt es im Arbeitsrecht für den Eintritt eines Rechts in einigen Fällen. Eine Wartezeit gibt es bei dem Anspruch auf Urlaub. Gemäß § 4 BUrlG erlangt den vollen Urlaubsanspruch erstmals, wer mehr als 6 Monate in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis steht.
Was sind die Wartezeiten von fünf und 20 Jahren?
Auf die Wartezeiten von fünf, 15 und 20 Jahren werden Beitragszeiten (Pflichtbeitragszeiten z. B. bei Beschäftigung, Bezug von Entgeltersatzleistungen) und Ersatzzeiten (z. B. politische Haft in der DDR) sowie Zeiten aus dem Versorgungsausgleich (sog.
Wie wird die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet?
Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden angerechnet Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit, Berücksichtigungszeiten, Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten für den Bezug von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung (außer die letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, es sei denn, der Bezug von