Wer tragt bei einem Werkvertrag die Verantwortung fur den Arbeitsschutz?

Wer trägt bei einem Werkvertrag die Verantwortung für den Arbeitsschutz?

Der ist der Arbeitgeber und damit auch für den Arbeitsschutz gemäß § 618 BGB verantwortlich. Es spielt keine Rolle, dass die Beschäftigten vorübergehend auf einem fremden Betriebsgelände tätig sind.

Wer sorgt für den Arbeitsschutz?

Wie immer gilt: Der Arbeitgeber ist für den Arbeitsschutz verantwortlich. Wenn also Aufträge an Subunternehmen abgegeben werden, wird der Auftragnehmer zum Arbeitgeber. Er muss dafür sorgen, dass sich auch die Beschäftigten des Subunternehmens in der neuen Arbeitsumgebung im Einsatzbetrieb sicher zurechtfinden.

Was ist ein Subunternehmer?

Der Subunternehmer führt im Auftrag eines Auftragnehmers (z. B. Generalunternehmer) eine vertraglich fest umschriebene, selbständige und eigenverantwortliche Leistung aus. Fachlich, personell und maschinell muss er die gleichen Anforderungen erfüllen, die an den Auftragnehmer (hier jetzt sein Auftraggeber) gestellt werden.

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Wer haftet für den Subunternehmer?

Der Auftraggeber hat keine Haftungsansprüche gegen den Subunternehmer, da die beiden Parteien in keiner Rechtsbeziehung stehen. Der Hauptunternehmer haftet für den Subunternehmer.

Was sind Gründe für die Zusammenarbeit mit Subunternehmern?

Aber auch die Konzentration auf das Kerngeschäft (Outsourcing) und spezielle Fähigkeiten des Subunternehmers sowie eine Überlastung der Kapazitäten des Hauptunternehmers können Gründe für die Zusammenarbeit mit Subunternehmern sein.

Welche Haftungsansprüche hat der Auftraggeber für den Subunternehmer?

Der Auftraggeber hat keine Haftungsansprüche gegen den Subunternehmer, da die beiden Parteien in keiner Rechtsbeziehung stehen. Der Hauptunternehmer haftet für den Subunternehmer. Nach § 278 BGB wird ein Verschulden des Subunternehmens also dem Hauptunternehmer zugeschrieben.