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Was kommt nach 78 Wochen Verletztengeld?
Die Zahlung von Verletztengeld beginnt, sobald die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. Sind Sie auch nach 78 Wochen nicht in der Lage, wieder zu arbeiten, oder kann bereits früher festgestellt werden, dass von einer Genesung nicht auszugehen ist, steht Ihnen eine Verletztenrente zu.
Was passiert nach 18 Monaten Verletztengeld?
Der Anspruch auf Verletztengeld endet mit dem letzten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Er endet außerdem, wenn Sie Anspruch auf Übergangsgeld haben. Der Anspruch auf Verletztengeld ist grundsätzlich unbefristet.
Wie lange hat man Anspruch auf Verletztengeld?
Das Verletztengeld wird grundsätzlich für die Dauer der Behandlungsbedürftigkeit bzw. der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Allerdings ist auch die Zahlung des Verletztengeldes in der Regel begrenzt auf max. 78 Wochen.
Wie lange hat der Kranke Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Bisweilen folgt auf die Krankheitsphase die Arbeitslosigkeit. Läuft das Krankengeld nach 72 Wochen aus, hat der Kranke Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I). Dieses wird bis zum Alter von 50 Jahren für 12 Monate gezahlt. Älter Personen bis 55 erhalten ALG I für 15 Monate,…
Wie sollten sie vor Beginn der Arbeitslosigkeit klären?
Sie sollten deshalb bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit alle Umstände der Arbeitslosigkeit „auf den Tisch legen“ und bei Ihrer Krankenversicherung und ggf. auch der Agentur für Arbeit Ihren Krankenversicherungsschutz während der Arbeitslosigkeit und ggf. während einer möglichen Sperrzeit klären.
Was ändert sich mit Beginn der Arbeitslosigkeit?
Er ändern sich mit Beginn der Arbeitslosigkeit. Beschäftigung: Sie sind arbeitsunfähig, wenn Sie Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können (§ 2 Abs. 1). Arbeitslosigkeit: Sie sind nur dann arbeitsunfähig, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten zu verrichten (§ 2 Abs. 3). Ihre frühere Tätigkeit ist hier ohne Bedeutung.
Ist eine Arbeitsunfähigkeit zu Beginn einer Arbeitslosigkeit zu empfehlen?
Zu Beginn einer Arbeitslosigkeit müssen Sie aber arbeitsfähig sein. Wenn Sie selbst weiter von Arbeitsunfähigkeit ausgehen, ist ein Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse gegen die Beendigung der Krankengeldzahlung zu empfehlen.