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Wann gilt eine Leistung als erbracht?
Eine Leistung ist in dem Zeitpunkt erbracht, zu dem Sie die zivilrechtlich vereinbarten Pflichten erfüllt haben. Wenn eine Softwarefirma z. B. vereinbart hat: „Überlassung von Programmierern zur Programmierung nach Ihren Vorgaben“, dann handelt es sich um einen Dienstvertrag.
Wann ist eine Lieferung erbracht?
Laut § 3 Abs. 1 UStG ist eine Lieferung erfolgt, sobald der Lieferant dem Empfänger die „Verfügungsmacht“ über den Gegenstand verschafft hat. Die Verfügungsmacht liegt vor, sobald das wirtschaftliche Eigentum auf den Empfänger übergegangen ist.
Wann ist Umsatzsteuer fällig Leistung oder Rechnungsstellung?
Wann die Umsatzsteuer entsteht 1 UStG mit Ablauf des Monats, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. In allen anderen Fällen entsteht die Umsatzsteuer zu dem Zeitpunkt, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch nach Ablauf des Folgemonats, nachdem die Leistung ausgeführt worden ist.
Was versteht man unter Arbeitszeit?
Erklärung zum Begriff Arbeitszeit. Unter Arbeitszeit wird die Zeit verstanden, die ein Arbeitnehmer von Anfang bis zum Ende seiner täglichen Arbeit aufwendet. Bei der Berechnung der eigentlichen Arbeitszeit werden Ruhe- und Pausenzeiten nicht einbezogen.
Wie lang ist die wöchentliche Arbeitszeit pro Siebentageszeitraum?
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist 60 Stunden (Zeitraum ist Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr). Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Siebentageszeitraum darf 48 Stunden einschließlich der Überstunden nicht überschreiten, Bezugszeitraum sind maximal vier Monate. Pausen
Was sind die gesetzlichen Regelungen für die Arbeitszeit?
Gesetzliche Regelungen der Arbeitszeit. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen dürfen werktags nicht mehr als acht Stunden täglich gearbeitet werden ( Ruhezeiten und Pausen werden nicht eingerechnet). Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen ist folglich eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden vorgesehen.
Was sind arbeitszeitbegriffe?
Arbeitszeitbegriffe – Definitionen. ist jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt.