Ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches moglich?

Ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches möglich?

Arbeitsvertraglich ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches in diesen Fällen völlig unproblematisch. Bei längerer Dauer gibt es die Möglichkeit der befristeten oder unbefristeten Versetzung.

Ist das Abwerben von Mitarbeitern erlaubt?

Generell ist das Abwerben von Mitarbeitern erlaubt, gehört es doch zur freien Marktwirtschaft. Und natürlich ist es auch jedem Arbeitnehmer freigestellt, selbst zu entscheiden, wo er arbeiten möchte. Hält er die geltenden Kündigungsvorschriften ein, kann ein Arbeitnehmer jederzeit von einem Arbeitgeber zum nächsten wechseln.

Was sollten Arbeitgeber beachten Beim Ausscheiden eines Mitarbeiters?

Beim Ausscheiden eines Mitarbeiters können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine spätere Wiedereinstellung vereinbaren. Unter bestimmten Bedingungen kann der Arbeitnehmer die Wiedereinstellung auch erzwingen. Was Arbeitgeber beachten sollten.

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Warum gelten die arbeitsvertraglichen Versetzungsklauseln weiter?

Die arbeitsvertraglichen Versetzungsklauseln gelten also unverändert weiter. Kommt es nach dem Übergang zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Standortschließung und wird den Mitarbeitern die Beschäftigung an einem anderen Standort angeboten, werden in der Praxis üblicherweise die Arbeitsverträge geändert und der neuen Situation angepasst.

Kann der Betriebsrat die Versetzung dagegen absetzen?

Lehnt der Betriebsrat die Versetzung dagegen ab, darf der Arbeitgeber sich über diese Entscheidung nicht hinwegsetzen, sondern muss das Arbeitsgericht anrufen und dort die Zustimmung des Betriebsrates ersetzen lassen.

Was spricht von einer Versetzung im arbeitsrechtlichen Sinne?

Von einer Versetzung im arbeitsrechtlichen Sinne spricht man erst ab einer zeitlichen Dauer von wenigstens einem Monat. Wenn also ein Mitarbeiter aufgrund der Erkrankung eines Kollegen für die Dauer einer Woche an dessen Arbeitsplatz eingesetzt wird, werden ihm zwar kurzfristige andere Aufgaben übertragen, dennoch liegt noch keine Versetzung im

Wann muss die Zustimmung des Betriebsrats eingeholt werden?

Zustimmung des Betriebsrats Besteht ein Betriebsrat, muss dieser ab einer bestimmten Betriebsgröße bei einer Versetzung beteiligt werden. In Unternehmen mit über 20 wahlberechtigten Angestellten muss die Zustimmung des Betriebsrats vor jeder Versetzung eingeholt werden.

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Wie darf der Arbeitgeber die Angestellte umsetzen?

Der Arbeitgeber darf laut dem Urteil des LAG Angestellte innerhalb des Unternehmens auch ohne deren Zustimmung umsetzen. Als Ausnahme gelte nur, wenn der Arbeitsplatz im Arbeitsvertrag genau festgelegt sei (Az.: 7 Sa 538/09).

Wie entfällt die Angabepflicht des Arbeitsentgelts?

Die Angabepflicht des Arbeitsentgelts entfällt, soweit die Voraussetzungen einer der beiden in § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG und § 9 Nr. 2 AÜG genannten Ausnahmen (abweichende tarifvertragliche Regelungen) vorliegen. Der Verleiher hat dem Entleiher unverzüglich über den Zeitpunkt des Wegfalls der Erlaubnis zu unterrichten.

Welche Regelung gelte für Auszubildende?

Diese Regelung gelte nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich auch für Auszubildende, so Weigelt. Ein Wechsel des Arbeitsorts ist gemäß Weigelt dann eine Versetzung, sobald dieser für den Mitarbeiter einen erheblich veränderten Anfahrtsweg bedeutet.