Inhaltsverzeichnis
- 1 Welche Tätigkeiten fallen unter die Konkurrenzklausel?
- 2 Ist die obige Klausel unwirksam gegenüber Verbrauchern?
- 3 Welche Gründe sind von der Konkurrenzklausel befreit?
- 4 Was bedeutet die Konkurrenzklausel während des Arbeitsverhältnisses?
- 5 Was ist bei der Formulierung von Kundenschutzklauseln zu beachten?
- 6 Ist die Klausel mit dem typischen Aufrechnungsverbot unwirksam?
Welche Tätigkeiten fallen unter die Konkurrenzklausel?
Dienstnehmern, die eine zulässige Konkurrenzklausel unterzeichnet haben, ist es untersagt, ein selbstständiges kaufmännisches Unternehmen zu betreiben und für eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte im Geschäftszweig des Arbeitgebers zu machen. Welche Tätigkeiten fallen unter die Konkurrenzklausel?
Ist die obige Klausel unwirksam gegenüber Verbrauchern?
Entgegen allen immer wieder vorherrschenden Alltagsmeinungen verstößt die obige Klausel gegenüber Verbrauchern gegen § 475 Abs. 2 BGB. Zwar ist gemäß § 309 Nr. 8b BGB eine Klausel nur dann unwirksam, wenn dem Kunden wegen nicht offensichtlicher Mängel eine Ausschlussfrist gesetzt werde.
Welche Faktoren spielen in der Konkurrenzklausel eine Rolle?
Es spielen die zeitliche Nähe, Örtlichkeit und Gegenstand der Erwerbstätigkeit des Arbeitnehmers eine Rolle. Während die Konkurrenzklausel die konkurrierende Tätigkeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses meint, bezieht sich das Konkurrenzverbot auf Tätigkeiten während des Arbeitsverhältnisses.
Was ist die ungünstige Rechtswirkung von Klauseln?
Das Zivilrecht hat die ungünstige Rechtswirkung von Klauseln erkannt und schützt den Verbraucher in bestimmten Fällen vor ihrer Anwendung. Es handelt sich häufig um kompliziert ausgedrückte, für den juristischen Laien schwer oder sogar unverständliche Passagen mit teilweise erheblichen Rechtsfolgen.
Welche Gründe sind von der Konkurrenzklausel befreit?
Die einzigen Gründe, die von der Konkurrenzklausel befreien, sind: Minderjährigkeit des/der Betroffenen. das oben erwähnte „Quasi-Berufsverbot“. ein zu geringes Gehalt. Kündigung durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin, sofern den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin kein Verschulden an der Auflösung trifft.
Was bedeutet die Konkurrenzklausel während des Arbeitsverhältnisses?
Während die Konkurrenzklausel die konkurrierende Tätigkeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses meint, bezieht sich das Konkurrenzverbot auf Tätigkeiten während des Arbeitsverhältnisses. Das Konkurrenzverbot gilt auch noch während der Kündigungsfrist bzw. einer Dienstfreistellung.
Wie können Umstrittene Klauseln überprüft werden?
Umstrittene Klauseln können von Gerichten im Wege der Inhaltskontrolle überprüft werden. So genannte Generalklauseln in Gesetzen (Gegensatz: Spezialklausel) beinhalten zwar auch als Wortbestandteil „Klausel“, sie sind jedoch als eine abstrakt gefasste Gesetzesnorm aufzufassen und keine Klausel im hier verstandenen Sinne.
Warum ist das Wort „Klausel“ negativ belegt?
In der Alltagssprache ist das Wort „Klausel“ oft negativ belegt, weil hiermit für den Verbraucher nachteilige Regelungen im Kleingedruckten assoziiert werden. Das Zivilrecht hat die ungünstige Rechtswirkung von Klauseln erkannt und schützt den Verbraucher in bestimmten Fällen vor ihrer Anwendung.
Was ist bei der Formulierung von Kundenschutzklauseln zu beachten?
Bei der Formulierung von Kundenschutzklauseln ist auf die erforderlichen Beschränkungen zu achten (gegenständlich, örtlich, zeitlich) – und auf die Besonderheiten des Einzelfalles (Interessenabwägung). Übrigens: Kundenschutzklauseln sind von Wettbewerbsklauseln zu unterscheiden.
Ist die Klausel mit dem typischen Aufrechnungsverbot unwirksam?
Der Bundesgerichtshof ( VII ZR 209/07) hat festgestellt, dass eine Klausel mit dem typischen Aufrechnungsverbot „Eine aufrechnung … ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig“ unwirksam ist.