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Warum gibt es für die Arbeitszeit Gesetzliche Bestimmungen?
Das Arbeitszeitgesetz verfolgt drei große Ziele: Es schützt die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, indem es die Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit und die Mindest dauer für Ruhezeiten und Pausen festlegt. Gleichzeitig verbessert es die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten.
Wo wird die gesetzliche Arbeitszeit geregelt?
Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 2 Abs. 1 ArbZG). In § 3 ArbZG ist die Höchstgrenze für die tägliche Arbeitszeit festgelegt. Hier ist geregelt, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer 8 Stunden nicht überschreiten darf.
Ist die Arbeitszeit nicht mehr als 48 Stunden pro Woche?
Arbeitsvertrag: Nicht mehr als 48 Stunden Arbeitszeit pro Woche Die Antwort: Normalerweise darf die Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag nicht überschreiten. Sie kann aber auf bis zu 10 Stunden täglich verlängert werden. Im Wochendurchschnitt dürfen es aber auf Dauer nicht mehr als 48 Stunden sein.
Wie lang ist die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit?
Mehr als 10 Stunden täglich zu arbeiten, wenn ein wesentlicher Teil regelmäßig aus Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft besteht. Den Zeitraum von 24 Wochen als Ausgleich für eine Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen täglichen Arbeitszeit auszuweiten. Allerdings auf höchstens ein Jahr.
Wie lange kann eine Arbeitszeit verlängert werden?
Sie kann aber auf bis zu 10 Stunden täglich verlängert werden. Im Wochendurchschnitt dürfen es aber auf Dauer nicht mehr als 48 Stunden sein. Also können Sie mit Ihren neuen Mitarbeitern ohne Weiteres eine Arbeitszeit von 42 Wochenstunden vereinbaren. Die Anhebung der Arbeitszeit bei bestehenden Verträgen müssen Sie einvernehmlich vereinbaren.
Wie lange dürfen sie mit neuen Mitarbeitern arbeiten?
Im Wochendurchschnitt dürfen es aber auf Dauer nicht mehr als 48 Stunden sein. Also können Sie mit Ihren neuen Mitarbeitern ohne Weiteres eine Arbeitszeit von 42 Wochenstunden vereinbaren. Die Anhebung der Arbeitszeit bei bestehenden Verträgen müssen Sie einvernehmlich vereinbaren.