Wie lange bekomme ich halbwaisenrente?

Wie lange bekomme ich halbwaisenrente?

Eine Halbwaisenrente erhalten Kinder und Jugendliche, die ihre Mutter oder ihren Vater verloren haben. Eine der Voraussetzungen für diese Art „Rente wegen Todes“ ist, dass die Verstorbenen mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Wird die halbwaisenrente auf Hartz 4 angerechnet?

Halbwaisenrente und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Entgegen der Annahme vieler wird die Halbwaisenrente nach dem SGB VI als sonstiges Einkommen auf den Hartz IV Bedarf angerechnet. Bei Bezug von Halbwaisenrente wird sich somit die Höhe der Arbeitslosengeld II Zahlung verringern.

Wird die halbwaisenrente auf das BAfög angerechnet?

Bei der Berechnung des Förderungsbetrages gelten Waisenrenten bzw. das Waisengeld, die der Antragsteller bezieht, in Höhe der tatsächlich geleisteten Beträge als Einkommen der/des Auszubildenden und sind auf den Bedarf anzurechnen (§ 21 Abs. 3 Nr. 1 BAföG).

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Hat ein Elternteil keinen Anspruch auf Elterngeld?

Auch wenn ein Elternteil keinen Anspruch auf Elterngeld hat, kann der andere Elternteil Anspruch haben. Beide Eltern stellen formal voneinander getrennte Elterngeldanträge, die oftmals in einem Formular zusammengefasst sind.

Was sollten sie wissen zu den Anspruchsvoraussetzungen des Elterngeldes?

Das sollten Sie zu den Anspruchsvoraussetzungen des Elterngeldes wissen: Wenn eine Anspruchsvoraussetzung nicht erfüllt ist und auch keiner Ausnahmeregelung unterliegt, dann entfällt der Anspruch auf das Elterngeld ganz. Auch wenn ein Elternteil keinen Anspruch auf Elterngeld hat, kann der andere Elternteil Anspruch haben.

Wann sollte die Elternteilzeit angetreten werden?

Bei Vätern hat die Meldung in diesem Fall spätestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes zu erfolgen. Soll die Elternteilzeit erst später angetreten werden, so ist dies dem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor dem gewünschten Antritt zu melden.

Wie genügt eine Einkommensminderung bei einem Elternteil?

Es genügt eine zweimonatige Einkommensminderung bei einem der Elternteile. In vielen Fällen bezieht die Mutter nach der Geburt für zwei Monate Mutterschaftsgeld. Wenn sie vor der Geburt erwerbstätig war, liegt die Einkommensminderung bereits aufgrund des Mutterschaftsgeldbezuges vor.

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