Ist der Ehegatte Alleinerbe?

Ist der Ehegatte Alleinerbe?

Neben Verwandten der 1. Ordnung (also beispielsweise neben Kindern des Erblassers) erhält der Ehegatte gemäß § 1931 Absatz 1 S. 1 BGB die Hälfte des Nachlasses. Ordnung, noch Großeltern vorhanden, wird der überlebende Ehegatte bereits nach den erbrechtlichen Regelungen Alleinerbe.

Was erbt der Ehepartner in einer Gütergemeinschaft?

Im Güterstand der Gütergemeinschaft erbt der Ehepartner ¼ des Nachlasses, im Güterstand der Zugewinngemeinschaft die Hälfte. Beim Güterstand der Gütertrennung variiert der Erbteil des Ehepartners je nach Kinderzahl. Sind keine Kinder vorhanden, so erben neben dem Ehepartner auch die Eltern des Erblassers.

Welche Besonderheiten haben gesetzliche Erben neben dem überlebenden Ehegatten?

Eine Besonderheit besteht, soweit als gesetzliche Erben neben dem überlebenden Ehegatten lediglich ein oder zwei Kinder als Erben berufen sind. In diesem Fall erben der überlebende Ehegatte sowie die Kinder zu gleichen Teilen.

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Wann verbleibt der Erbteil des überlebenden Ehegatten bei einem Viertel?

Ab dem dritten zum Zeitpunkt des Erbfalls lebenden Kindes verbleibt es für den im Güterstand der Gütertrennung lebenden Ehegatten wiederum bei einem Viertel. Durch diese Ausnahmeregelung will der Gesetzgeber verhindern, dass der Erbteil des überlebenden Ehegatten geringer als der eines Kindes ist.

Was fällt dem überlebenden Ehegatten zu?

§ 1931 Abs. 1 BGB fällt dem überlebenden Ehegatten zunächst die Hälfte der Erbschaft zu. Sollte ein gesetzlicher Güterstand bestanden haben, vergrößert sich der Erbteil um ein weiteres Viertel. Das restliche Erbe fällt den Schwiegereltern zu, was bedeuteten kann, dass nun Immobilien aufgeteilt werden müssen.

Was sind die Vermögenswerte des überlebenden Ehegatten?

In den Nachlass fallen nur Vermögenswerte, die dem Verstorbenen allein gehörten (Vorbehalts- und Sondergut). Das heißt, der überlebende Ehegatte braucht zunächst das Vermögen nicht mit seinen Kindern zu teilen und kann es allein verwalten. Die Kinder erben erst, wenn der überlebende Ehegatte ebenfalls stirbt.

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