Was ist die Pflicht nach einem Briefkasten?

Was ist die Pflicht nach einem Briefkasten?

Die Frage nach einer Briefkasten Pflicht muss ganz klar mit einem jein beantwortet werden. Natürlich sollte an jeder Wohnung und jedem Haus ein Briefkasten angebracht sein, schon im eigenen Interesse. Eine generelle Pflicht dazu besteht jedoch nicht. Allerdings muss der Vermieter einer Wohnung seinem Mieter einen Briefkasten zur Verfügung stellen.

Ist der Briefkasten nutzbar?

Doch in einem Mehrfamilienhaus gehört der Briefkasten zur Mietsache und muss entsprechend nutzbar sein. Dafür muss der Vermieter sorgen. Lesen Sie auch — Briefkasten leeren – Pflicht oder nicht?

Ist der Briefkasten prall gefüllt?

Obwohl der Briefkasten prall gefüllt ist, befindet sich darin nicht die lang ersehnte Brief eines Freundes, sondern ein Papierberge aus Katalogen, Werbezeitschriften aus Hauswurfsendungen. So wird der Transport des Briefkasteninhalts in die eigene Wohnung schon einmal zu einer sportlichen Trainingseinheit.

Welche Briefe sind in den Brief-Kasten zu legen?

„In den Brief-Kasten sind nicht zu legen, sondern im Post-Bureau abzugeben: die Briefe an seine Majestät den König und Ihre Majestät die Königin, an die Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses und an die Mitglieder der Fürstenhäuser Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen;

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Was ist der richtige Standort für den Briefkästen?

Der richtige Standort für den Hausbriefkasten. „Der ideale Briefkasten ist grundsätzlich von außen zugänglich“, rät die Deutsche Post seinen Kunden. In vielen Mehrparteienhäusern hängen die Briefkästen der Bewohner aber im Eingangsbereich des Hausflurs. Laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder ist dies nicht zu beanstanden.

Kann der Briefkasten nicht mit der Hand verformt werden?

„Die Konstruktion und das verwendete Material müssen gewährleisten, dass der Briefkasten nicht mit der Hand verformt, beschädigt oder aufgebrochen werden kann“, heißt es bei der Deutschen Post weiter. Sowohl Beschädigungen der Postsendungen als auch Verletzungsgefahren für die Nutzer des Briefkastens müssen demnach ausgeschlossen sein.