Wie kann die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren einstellen?

Wie kann die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren einstellen?

Die Staatsanwaltschaft kann gem. § 170 Abs. 2 StPO das Ermittlungsverfahren einstellen, wenn es nicht genügend Anlass zur Erhebung einer Anklage gibt, also kein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten oder ein Verfahrenshindernis vorliegt.

Wie kann die Staatsanwaltschaft die Hauptverfahren eröffnen?

Bei Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungstätigkeiten kann das Gericht die Hauptverfahren eröffnen. Nach Beendigung des Hauptverfahrens muss die Staatsanwaltschaft selbständig entscheiden, ob sie ein Rechtsmittel zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten einlegt.

Ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zur Anklageerhebung?

Aufgrund des Legalitätsprinzips (§ 152 Abs. 2 StPO) ist die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung verpflichtet, wenn die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage geben (§ 170 Abs. 1 StPO); andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein (§ 170 Abs. 2 StPO). mehr dazu: Anklage erhalten – was nun?

Was ist die Staatsanwaltschaft?

Die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Ermittlungsverfahrens und führt mit Unterstützung der Polizei Untersuchungen hinsichtlich mutmaßlicher Straftaten durch. In der Praxis werden die Ermittlungen ganz überwiegend durch die Polizei unter anderem auch durch konkrete Anweisung durch die Staatsanwaltschaft durchgeführt.

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Wie können die Staatsanwaltschaft und die Polizei zur Aufklärung der Straftaten zugreifen?

Die Staatsanwaltschaft und die Polizei können zur Aufklärung der Straftaten im Ermittlungsverfahren auf viele Ermittlungsmaßnahmen zugreifen. Einige dieser Maßnahmen bedürfen der richterlichen Anordnung. Hierzu stellt die Staatsanwaltschaft beim Ermittlungsrichter einen entsprechenden Antrag.

Welche Möglichkeiten stehen der Staatsanwaltschaft zur Verfügung?

Im Hinblick auf die Einstellung des Ermittlungsverfahrens stehen der Staatsanwaltschaft mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, welche unter anderem durch eine geschickte Verteidigung im Ermittlungsverfahren erreicht werden können.