Wann ist ein Urteil vorläufig vollstreckbar?
Vorläufige Vollstreckbarkeit bedeutet, dass aus einem Urteil bereits die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Rechtskraft bedeutet, dass ein Urteil mit einem ordentlichen Rechtsbehelf, z.B. der Berufung, nicht mehr angegriffen werden kann.
Welche Möglichkeiten gibt es um aus einem vorläufigen Urteil zu vollstrecken?
Ist das Urteil nur gegen Sicherheit vorläufig vollstreckbar, darf der Gläubiger die Vollstreckung auch ohne Sicherheitsleistung betreiben, wenn er die eingeklagte Leistung nicht verwerten, sondern sie sich lediglich sichern will (§ 720 a ZPO).
Kann ich aus einem Versäumnisurteil sofort vollstrecken?
Folge des Versäumnisurteils ist, dass es gemäß § 708 ZPO vorläufig vollstreckt werden kann. Das heißt, dass der Beklagte sämtlichen Forderungen sofort nachkommen muss. Einziges Rechtsmittel gegen Versäumnisurteil und Zwangsvollstreckung ist der Einspruch. Das Versäumnisurteil verliert so an Rechtskraft.
Ist die vorläufige Vollstreckbarkeit vorläufig?
Die vorläufige Vollstreckbarkeit existiert gemäß den §§708 ff. ZPO der Zivilprozessordnung in Zivilprozessen. Ist in einem Zivilurteil beinhaltet, dass die Vollstreckbarkeit auch vorläufig ist, will meinen der Gläubiger hat die Möglichkeit, obwohl das Urteil noch keine Rechtskraft erlangt hat,…
Ist man mit dem Urteil eines Verwaltungsgerichts nicht zufrieden?
Ist man mit dem Urteil eines Verwaltungsgerichts nicht zufrieden, kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Wird dies durch das Oberverwaltungsgericht abgelehnt, gewinnt das Urteil des Verwaltungsgerichts an Rechtskraft. Andernfalls kommt es zum Berufungsverfahren.
Wie durchläuft ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht?
Üblicherweise durchläuft ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht folgende Stationen: Nach Eingang der Klage erfolgt die Aufforderung, die Klage zu begründen, wenn noch nicht geschehen. Dem Prozessgegner wird die Klage zugestellt, er kann nun Stellung beziehen.
Ist das Urteil vorläufig vollstreckbar?
Vorläufig vollstreckbar heißt ja, dass – obwohl noch ein Rechtsmittel gegen ein Urteil möglich ist – trotzdem schon aus dem noch nicht rechtskräftigen Urteil vollstreckt werden kann. Das Urteil ist deswegen eben nur „vorläufig“ vollstreckbar, weil der Rechtsstreit in einer möglichen Rechtsmittelinstasnz ja auch noch verloren werden kann.