Wie kann eine Einstellung des Strafverfahrens erfolgen?
Des Weiteren kann eine Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft unter Erteilung von Auflagen nach § 154a StPO erfolgen. Diese Möglichkeit kommt auch nur dann infrage, wenn es sich bei der Straftat um ein Vergehen handelt. Sie setzt vor allem voraus, dass die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht.
Was gehört zum Ablauf des Strafverfahrens?
Zum Ablauf vom Strafverfahren gehört auch das Zwischenverfahren. Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft nach dem Ermittlungsverfahren dazu, eine Anklage zu erheben, wird die entsprechende Anklageschrift an das Gericht verschickt und leitet somit das sogenannte Zwischenverfahren ein.
Was ist die Hauptverhandlung eines Strafverfahrens?
Es handelt sich dabei um das gesamte Verfahren innerhalb des Strafrechts, das die Anklage und den Richterspruch vorbereiten soll. Die Hauptverhandlung stellt damit nur einen kleinen Teil des Verfahrens dar. Als Betroffener eines Strafverfahrens ist es immer wichtig zu wissen, wie dieses in seinen Details abläuft und worauf man achten sollte.
Was ist der Beginn des Strafverfahrens?
Der Beginn vom Strafverfahren ist das Ermittlungsverfahren. Damit dieses eingeleitet wird, muss zunächst einmal der Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegen. Dieser kann aufgrund einer Anzeige oder durch Ermittlungen von Amts wegen (bei schweren Straftaten) bestehen. Liegt eine Strafanzeige vor, wird die Staatsanwaltschaft tätig.
Kann eine Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft erfolgen?
Des Weiteren kann eine Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft unter Erteilung von Auflagen nach § 154a StPO erfolgen. Diese Möglichkeit kommt auch nur dann infrage, wenn es sich bei der Straftat um ein Vergehen handelt.
Wann kommt eine Einstellung des Strafverfahrens in Betracht?
Eine Einstellung des Strafverfahrens kommt zunächst einmal dann in Betracht, wenn sich während des laufenden Ermittlungsverfahrens herausstellt, dass gegenüber dem Beschuldigten kein hinreichender Tatverdacht besteht. Dann stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren auf Grundlage von § 170 Abs. 2 StPO ein.
Was ist eigentlich der Ausgang des Strafverfahrens?
Neben dem eigentlichen Ausgang des Strafverfahrens (Einstellung, Verurteilung oder Freispruch) ist für den Beschuldigte häufig die Frage von besonderer Bedeutung, welche Kosten ein Strafverfahren überhaupt verursacht und wer am Ende diese Kosten zu tragen hat. Zwei wichtige Grundsätze können Sie sich vorab schon einmal merken: 1.