Was fallt alles in den Versorgungsausgleich?

Was fällt alles in den Versorgungsausgleich?

Im Versorgungsausgleich werden grundsätzlich alle Altersversorgungen ausgeglichen, die im Alter eine Rente bzw. Pension auszahlen. Auch solche renten, die bereits bezogen werden, werden mit dem Ehezeitanteil ausgeglichen.

Wie berechnet man den Versorgungsausgleich?

Die Berechnung des Ausgleichs Die Hälfte seiner während der Ehe erworbenen Ansprüche muss der Ehemann an seine Frau abtreten, das sind hier 30 Punkte. Die Ehefrau muss ebenfalls die Hälfte, also 15 Punkte, an ihren Mann abtreten. Beide haben dann nach dem Versorgungsausgleich 45 Punkte.

Wie funktioniert der Versorgungsausgleich bei Scheidung?

Versorgungsausgleich – Rentenausgleich bei Scheidung. Beim Versorgungsausgleich sollen die während der Ehe erworbenen Rentenpunkte zwischen den Ehegatten zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. In der folgenden Grafik zum Versorgungsausgleich finden Sie ein Beispiel, wie die Aufteilung der Rentenanwartschaften im Einzelnen funktioniert.

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Wie wird die Vorsorge bei einer Scheidung aufgeteilt?

Bei einer Scheidung wird grundsätzlich die während der Ehe aufgebaute Vorsorge zwischen beiden Ehegatten aufgeteilt. Seit 2017 wird auch dann geteilt, wenn ein Ehegatte zu diesem Zeitpunkt bereits pensioniert ist. Beziehen Sie eine Altersrente, erfolgt der Ausgleich Ihres Vorsorgeguthabens über die Teilung der Altersrente.

Welche Voraussetzungen sind im Scheidungsantrag vorgetragen?

Es ist Aufgabe Ihres Rechtsanwalts, diese Voraussetzungen im Scheidungsantrag darzulegen und gegebenenfalls nachzuweisen. Wichtig ist, dass im Scheidungsantrag der Zeitpunkt der Trennung vorgetragen wird. Der Richter darf die Scheidung erst aussprechen, wenn Sie seit mindestens einem Jahr getrennt leben.

Ist es eine einvernehmliche oder strittige Scheidung geregelt?

Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder strittige Scheidung handelt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist bereits alles zwischen den Ehepartnern geregelt und nur noch der meist vom Amts wegen durchzuführende Versorgungsausgleich muss vom Familiengericht beschlossen werden.