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Was können Ladungen zur Gerichtsverhandlung sein?
Ladungen zur Gerichtsverhandlung können sehr kurzfristig sein. Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Manchmal wird eine Verhandlung so kurzfristig angesetzt, dass die Post nicht mehr mithalten kann. Dann kommt womöglich die Polizei am Vorabend des Termins bei dem Zeugen vorbei.
Wann erfolgt die Zustellung der Ladung?
Die Zustellung erfolgt entweder persönlich an den Angeklagten oder über den Einwurf in den Briefkasten. Maßgeblich für den Fristbeginn ist daher nicht, wann der Betroffene von der Ladung tatsächlich Kenntnis erlangt, sondern allein das Datum auf dem Umschlag.
Ist der Nachweis der Zustellung der Ladung erbracht?
„Der Nachweis der Zustellung der Ladung ist deshalb nicht erbracht. Das Gericht trägt aber die verfahrensrechtliche Beweislast dafür, dass die Ladung zugegangen ist. Es ist Sache der Gerichtsorganisation, für die sorgsame Aufbewahrung der Empfangsbekenntnisse zu sorgen“, betonen die Bundesverwaltungsrichter.
Was ist bei der Ladung zu unterscheiden?
Bei der Ladung ist zu unterscheiden zwischen Anwaltsprozess und Parteiprozess. Wird die Partei von einem Anwalt vertreten, unabhängig davon, ob Anwaltspflicht besteht oder nicht, betrifft und erreicht die Ladung zum Gerichtstermin den Anwalt und nicht die Partei, die ja von ihm vertreten wird.
Hat das Gericht Bedenken über die Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten?
Wenn das Gericht Bedenken an der Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten haben sollte, ist es befugt, einen Amtsarzt zum Angeklagten nach Hause zu schicken. Der Amtsarzt soll dann die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten prüfen. Als Angeklagter ist man natürlich nicht verpflichtet, während einer Krankheit zu Hause zu bleiben.
Was sind die Regeln im Gerichtssaal?
Informiere deine Freunde über die Regeln im Gerichtssaal. Wenn Freunde und Familie vor Gericht sein werden, müssen sie wissen, wie sie sich benehmen sollten. Alle Gäste im Gerichtssaal sollten pünktlich zur Anhörung da sein. Die Nutzung von Handys ist im Gerichtssaal verboten. Gäste sollten im Gerichtssaal weder essen, trinken noch Kaugummi kauen.
Wie besteht für den Angeklagten die Verpflichtung zu bleiben?
Neben dem Erscheinen besteht für den Angeklagten die Verpflichtung bis zum Ende der Verhandlung zu bleiben, § 231 Abs. 1 StPO.