Wie ist das strafrechtliche Verfahren in Deutschland gegliedert?

Wie ist das strafrechtliche Verfahren in Deutschland gegliedert?

Des Weiteren ist das strafrechtliche Verfahren in Deutschland zweigeteilt in ein sog. Erkenntnisverfahren und in das sog. Vollstreckungsverfahren gegliedert. Das Erkenntnisverfahren wiederum lässt sich wie folgt aufteilen: in das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren und das Hauptverfahren.

Wie werden Anlassunabhängige Ermittlungsverfahren im Vorfeld durchgeführt?

Anlassunabhängige Ermittlungsverfahren im Vorfeld ohne die Leitungsbefugnis einer Staatsanwaltschaft werden durch das Bundeskriminalamt, die Zoll- und Steuerfahndung sowie durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Landesbehörden für Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst unterhalb der Schwelle eines Anfangsverdachts durchgeführt.

Wie ist die Rechtsstellung der Bundesrichter geregelt?

Die Rechtsstellung der Bundesrichter ist im Grundgesetz sowie im Deutschen Richtergesetz geregelt. Grundsätzlich gilt, wie bei allen Richtern, die durch Art. 97 Abs. 1 GG garantierte Richterliche Unabhängigkeit und die Ernennung auf Lebenszeit (gemäß Art. 97 Abs. 2 S. 2 GG bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters).

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Wie sind die Ermittlungsverfahren zentralisiert?

Bei der Erforschung der be- und entlastenden Tatsachen sind sie an das Freibeweisverfahren gebunden. Bei überörtlicher und massierter Begehung von Straftaten wird das Ermittlungsverfahren zentralisiert von einer Staatsanwaltschaft geführt (sogenanntes Sammelverfahren).

Warum ist die Staatsanwaltschaft die „Herrin des Verfahrens“?

Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft die „Herrin des Verfahrens“ (s.o.), d.h. die Durchführung des Ermittlungsverfahrens liegt weitestgehend (vom Richtervorbehalt des Ermittlungsrichters abgesehen, z.B. für eine Durchsuchung der Wohnung oder anderer Räume, § 105 StPO bei fehlender Gefahr im Verzug) in ihren Händen. III.

Welche Verfahren beinhalten eine Verschlüsselung?

Viele Verschlüsselungsverfahren beinhalten daher einen Zwischenschritt, in dem ein Passwort beliebiger Länge in eine feste, dem Kryptosystem entsprechende Bitfolge umgerechnet wird. Alternativ gibt es Verfahren, bei denen die Schlüssel im Rahmen der technischen Möglichkeiten zufällig generiert werden.

Wie leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein?

Die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei leitet nach § 160 StPO bzw. § 163 StPO ein Ermittlungsverfahren ein, sofern ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Dafür muss die Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von Tatsachen erhalten, die den Verdacht einer Straftat begründen.

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