Was ist der Ladendiebstahl?

Was ist der Ladendiebstahl?

Ladendiebstahl als Wiederholungstäter Gesetzliche Regelung des § 242 StGB § 242 StGB regelt den einfachen Diebstahl. Dort heißt es: „Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Was sind die Strafen des Ladendiebstahls?

Die Strafen des Ladendiebstahls richten sich nach §242 StGB. Der Betroffene hat je nach Schwere der Tat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu erwarten. Für Ersttäter gilt dies jedoch nicht. In Fällen, in denen der Täter kein Wiederholungstäter ist, wird die Strafe in der Regel zur Bewährung ausgesetzt.

Was ist eine Wegnahme beim Ladendiebstahl?

Eine Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams. Die Wegnahme ist übrigens beim Ladendiebstahl bereits dann erfolgt und die Tat vollendet, wenn der Täter sich die Sache in seine Tasche steckt und nicht erst bei Passieren des Kassenbereichs.

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Wie macht man sich eines Ladendiebstahls schuldig?

Somit macht man sich eines Ladendiebstahls meist schon schneller schuldig, als einem bewusst sein mag. Es kommt auf den Wechsel der sogenannten Gewahrsamsenklave an. Die Gewahrsamsenklave über eine Sache besteht dann, wenn eine Person hindernislos auf eine Sache zugreifen und nach Belieben über sie verfügen kann.

Wie kann ein Ladendiebstahl abgehandelt werden?

Nur in wenigen Fällen wird ein Ladendiebstahl ohne Polizei und mit Verzicht auf eine Anzeige abgehandelt. Beim Ladendiebstahl kann eine Anzeige auch erst im Nachhinein erstattet werden. Wenn der Ladeninhaber nicht sofort die Polizei ruft, heißt dies nicht zwangsläufig, dass er auf eine Strafanzeige verzichtet.

Was ist das Strafmaß für den Ladendiebstahl?

§ 242 StGB gibt das Strafmaß für Diebstahl und somit auch für den speziellen Fall des Ladendiebstahls vor. Diebstahl wird demnach mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ladendiebstahl wird damit als Vergehen gewertet, gemäß § 12 StGB.

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Was regelt der einfache Diebstahl?

§ 242 StGB regelt den einfachen Diebstahl. Dort heißt es: „Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Laut § 242 Absatz 2 StGB ist zudem der Versuch strafbar.