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Was ist ein exekutionsverfahren?
Der Begriff Exekution bezeichnet in Österreich eine gerichtliche Pfändung. Bei einer Exekution führt ein gerichtlich bestelltes Vollstreckungsorgan eine Beschlagnahme von privaten oder manchmal auch betrieblichen Gütern durch. In Deutschland und Österreich heißt die entsprechende Person Gerichtsvollzieher.
Was ist die betreibende Partei?
Die Parteien im Exekutionsverfahren heißen betreibende Partei (Gläubigerin/Gläubiger) und verpflichtete Partei (Schuldnerin/Schuldner). Die betreibende Partei benötigt zur Exekution einen Exekutionstitel. Er ist die rechtliche Grundlage für die Bewilligung und Durchführung von gerichtlichen Pfändungen.
Was passiert bei einer Exekution?
Exekution auf bewegliche Sachen (Fahrnisexekution) Die Zwangsvollstreckung erfolgt durch Pfändung und Verkauf (öffentliche Zwangsversteigerung) der Sachen des Verpflichteten. Der Gerichtsvollzieher pfändet die Gegenstände des Verpflichteten, indem er diese Gegenstände im Pfändungsprotokoll verzeichnet und beschreibt.
Wie läuft ein exekutionsverfahren ab?
Eingeleitet wird das Exekutionsverfahren durch einen (schriftlichen oder mündlichen) Exekutionsantrag des betreibenden Gläubigers (§ 54 EO). Der Vollzug der Exekution erfolgt sofort von Amts wegen, ohne dass die Rechtskraft und die Zustellung der Exekutionsbewilligung an den Verpflichteten abgewartet werden muss.
Wann wird man exekutiert?
Exekution auf Forderungen (Geldforderung) Die Zwangsvollstreckung auf Forderungen bewirkt, dass eine Forderung, die dem Verpflichteten zusteht, vom Gläubiger übernommen und eingetrieben wird. Der häufigste Fall für eine Forderungsexekution ist die Lohn- und Gehaltsexekution.
Was macht die Vollstreckung?
Bei einer Vollstreckung erzwingen staatliche Behörden einen Rechtsakt, sie treiben insbesondere öffentliche und private Geldforderungen ein. Vollstreckung bedeutet, dass Beamte mit unterschiedlichen Maßnahmen Recht durchsetzen.