Kann man in der Probezeit grundlos gekundigt werden?

Kann man in der Probezeit grundlos gekündigt werden?

Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit minimal zwei Wochen. Eine Kündigung kann in dieser Zeit ohne die Angabe von Gründen ausgesprochen werden.

Was ist ein Kündigungsgrund in der Probezeit?

Ein Kündigungsgrund muss während der Probezeit nicht angegeben werden. Anders als in Anstellungen, die länger dauern als sechs Monate, greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) hier nicht. Gewisse Arbeitnehmer, wie zum Beispiel Schwangere, genießen auch während der Probezeit einen Sonderkündigungsschutz.

Ist die Probezeit gesetzlich vorgeschrieben?

Die Arbeit auf Probe ermöglicht Ihnen und Ihrem Arbeitgeber sich klar zu werden, ob die Stelle für Sie die richtige ist und wie gut oder schlecht das neue Arbeitsverhältnis funktioniert. Aus rechtlicher Sicht ist die Probezeit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Wie lange kann eine Probezeit vereinbart werden?

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Eine Probezeit kann zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Während dieser Zeit, die maximal sechs Monate dauern darf, können beide das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Probezeit bedeutet deshalb nur, dass die Kündigungsfrist verkürzt ist.

Wie lange darf die gesetzliche Probezeit überschreiten?

Laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Probezeit eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Enthält der unterschriebene Arbeitsvertrag eine längere Probezeit, ist diese nicht automatisch unwirksam. Es gilt jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Probezeit die reguläre Kündigungsfrist und nicht mehr die von zwei Wochen.

Ist eine verlängerte Probezeit zulässig?

Eine Verlängerung der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Dauer von sechs Monaten noch nicht voll ausgeschöpft wurde. Eine anfängliche Probephase von beispielsweise drei Monaten kann dann auf bis zu sechs Monate verlängert werden.