Kann ich auf einen Teil meines Erbes verzichten?

Kann ich auf einen Teil meines Erbes verzichten?

Ein Erbverzicht ist ein Vertrag, der vor dem Tod des Erblassers geschlossen wird. Dabei vereinbart er mit einem Teil der Erben, dass sie auf ihren Pflichtteil oder auf das komplette Erbe verzichten. In der Regel handeln die Partien dafür eine Entschädigung aus. Ein Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wie kann man auf ein Erbe verzichten?

Mit einer Erbverzichtserklärung verzichtet ein Erbe – in der Regel gegen eine Abfindung – auf seinen Anteil am Nachlass. Der Verzicht wird zu Lebzeiten des Erblassers zwischen ihm und einem seiner Erben vertraglich vereinbart.

Was ist eine Verzichtserklärung?

Durch eine Verzichtserklärung verzichtet eine Person (der Verzichtende) auf bestimmte Rechte, Forderungen oder Rechtsmittel. Die Verzichtserklärung wird häufig entsprechend dem Verzicht angepasst und muss ggf. auch beurkundet werden. Welche Arten der Verzichtserklärung gibt es?

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Wie kann ich ein Rechtsmittel einzulegen?

Zuständig ist im Regelfall das Oberlandesgericht. Um ein Rechtsmittel einzulegen, müssen Sie wegen des Anwaltszwangs bei den Familiengerichten und den Gerichten der höheren Instanzen einen Rechtsanwalt beauftragen. Ihr Rechtsmittel soll, wenn denn Aussichten auf Erfolg haben soll, begründet werden. Denken Sie auch an die anfallenden Kosten.

Welche Vorteile hat ein beschränkter Verzicht?

Vorteile: beschränkter Verzicht möglich, Erbverteilung schon zu Lebzeiten, keine Auswirkungen auf die gesetzliche Erbfolge, Abfindungszahlungen sind möglich, Erbquote und Pflichtteil der nicht Verzichtenden wird nicht erhöht, Entlastung des Ehepartners.

Welche Verzichtserklärung gibt es im Familienrecht?

Auch im Familienrecht gibt es einige Möglichkeiten der Verzichtserklärung, z. B. die notarielle Verzichtserklärung über den Versorgungsausgleich. In diesem Fall findet der Versorgungsausgleich, der eigentlich mit der Scheidung vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt wird, nicht statt.