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Kann der Arbeitgeber gegen das Wettbewerbsverbot Klagen?
Verstoßen Sie gegen das Wettbewerbsverbot, sind Sie dem Arbeitgeber gegenüber schadensersatzpflichtig, das gilt sowohl für das gesetzlich als auch das nachvertragliche Wettbewerbsverbot. Zum einen kann der Arbeitgeber auf Unterlassung von Wettbewerb klagen.
Ist das Wettbewerbsverbot ungültig?
Dafür kann eine separate Vereinbarung oder eine Urkunde ausgehändigt werden, es reicht aber auch eine Wettbewerbsklausel im Arbeitsvertrag. Gibt es keine schriftliche Vereinbarung, ist das Wettbewerbsverbot ungültig. Das Wettbewerbsverbot darf maximal zwei Jahre lang dauern. Kündigt der Arbeitgeber Sie, ist das Wettbewerbsverbot für Sie ungültig.
Was sind Wettbewerbsklauseln?
Wettbewerbsklauseln erfordern grundsätzlich eine gründliche Abwägung unter Berücksichtigung der individuellen Umstände. Firmen sollten frühzeitig rechtlichen Rat einholen. So können sie sich optimal schützen und mögliche Konflikte von vornherein ausschließen.
Welche Bedingungen ist eine Wettbewerbsklausel bindend?
Unter welchen Bedingungen eine Wettbewerbsklausel im Arbeitsvertrag bindend ist, regelt das Handelsgesetzbuch. Das Wettbewerbsverbot muss einem berechtigten geschäftlichen Interesse des Arbeitgebers dienen.
Kann ein Arbeitnehmer gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen?
Sofern Sie als Arbeitnehmer während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen, kann dies eine Abmahnung oder sogar Kündigung zur Folge haben. Dafür muss der Arbeitgeber allerdings nachweisen, dass keine Einwilligung seinerseits vorgelegen hat.
Ist das gesetzliche Wettbewerbsverbot nicht mehr erlaubt?
Derart streng wird das Wettbewerbsverbot heutzutage nicht mehr gehandhabt; ein eigenes Gewerbe ist nunmehr erlaubt, solange es sich nicht um dieselbe Branche wie die des Arbeitgebers handelt. Ungeachtet dessen gilt das gesetzliche Wettbewerbsverbot auch während des Urlaubs oder wenn Sie sich krankschreiben lassen.
Wie lange darf ein Wettbewerbsverbot dauern?
Das Wettbewerbsverbot darf maximal zwei Jahre lang dauern. Kündigt der Arbeitgeber Sie, ist das Wettbewerbsverbot für Sie ungültig. Sie müssen für diese Zeit eine Entschädigung Ihres Arbeitgebers gezahlt bekommen. Die sogenannte Karenzentschädigung beträgt mindestens 50 Prozent Ihres letzten Jahreseinkommens.