Wie erhalten die Gefangenen die Freistellung?

Wie erhalten die Gefangenen die Freistellung?

Die Gefangenen erhalten auf Antrag die Freistellung in Form von Langzeitausgang, sofern die Voraussetzungen nach § 42 Absatz 2 und 3 vorliegen.

Ist der Gefangene bedürftig?

Als bedürftig gilt er, wenn in einem laufenden Monat aus Haus- und Eigengeld nicht mindestens der Betrag des Taschengeldes zusammenkommt. Auch muss der Gefangene darlegen, dass die Voraussetzungen vorliegen. Weigert er sich mitzuwirken, so kann sich dies zu seinem Nachteil auswirken.

Wie dürfen die Gefangenen über das Taschengeld verfügen?

(4) Die Gefangenen dürfen über das Taschengeld im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes verfügen. Es wird dem Hausgeldkonto gutgeschrieben. (1) Gelder der Gefangenen werden auf Hausgeld-, Eigengeld- und Eingliederungsgeldkonten in der Anstalt geführt. (2) Der Besitz von Bargeld in der Anstalt ist den Gefangenen nicht gestattet.

Was ist das Hausgeld für Gefangene?

Das Hausgeld besteht für Gefangene, die einer Arbeit nachgehen oder Ausbildungshilfe erhalten, aus drei Siebtel dieses Betrags. Dieses Geld steht den Gefangenen für den persönlichen Bedarf zur Verfügung, also beispielsweise Einkäufe. Empfängt ein Häftling Taschengeld, so steht ihm dieses in vollem Umfang zum persönlichen Bedarf frei.

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Welche Ausgleichsentschädigung erhalten Gefangene bei ihrer Entlassung?

(5) Soweit eine Vorverlegung des Entlassungszeitpunktes nach Absatz 4 ausgeschlossen ist, erhalten Gefangene bei ihrer Entlassung eine Ausgleichsentschädigung von zusätzlich 15 Prozent der ihnen für den Zeitraum, der Grundlage für die Gewährung der Freistellungstage gewesen ist, nach §§ 61 und 62 gezahlten Vergütung.

Wie lange sind die Gefangenen pflichtversichert?

In der Zeit nach der Haftentlassung sind die Gefangenen jedoch solange nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Sozialgesetzbuch V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, bis sie beispielsweise durch Wiederaufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäf- tigung oder Einsetzen von Sozialleistungen (z.