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Was sagt man von Diebstahl?
Von Diebstahl redet man, wenn man jemandem etwas wegnimmt, das einem nicht gehört. Es ist in fast allen Ländern gesetzlich verboten, das zu tun und auch die Gesellschaft verachtet es. In der Bibel lautet eines der Zehn Gebote: „Du sollst nicht stehlen“. Anstatt „stehlen“ sagt man in der Umgangssprache auch „klauen“.
Was sind Tatbestandsmerkmale des Diebstahls?
Alle Tatbestandsmerkmale (vor allem: fremde bewegliche Sache; Wegnahme aus der Gewahrsame eines anderen; Zueignung; Bereicherung) müssen im Zeitpunkt der Tat vom Vorsatz des Täters umfasst sein. Die qualifizierten Tatbestände sind erfüllt, wenn zu den Tatbestandsmerkmalen des Diebstahls weitere hinzukommen:
Was ist ein räuberischer Diebstahl?
Räuberischer Diebstahl (§ 131 StGB) liegt vor, wenn ein auf frischer Tat betretener Dieb Gewalt gegen eine Person anwendet oder sie mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben bedroht, um sich oder einem Dritten die weggenommene Sache zu erhalten.
Wie groß ist die Kriminalität in Diebstahl?
Seit drei Jahrzehnten sind dort die Zahlen stark rückläufig. Im Jahr 1993 waren es noch 5.126 Fälle pro 100.000 Einwohner. 2019 waren es mit 2.194 weniger als halb so viele. Damit ist der Kriminalitätsbereich Diebstahl noch stärker rückläufig als die Kriminalität insgesamt, die nur um 21 \% gefallen ist.
Was ist der Grundtatbestand zum Diebstahl?
Zunächst einmal ist der Grundtatbestand zum Diebstahl, sozusagen der „einfache“ Diebstahl, in § 242 StGB normiert. Darin heißt es: (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Was bedeutet Diebstahl als Tathandlung?
Diebstahl setzt als Tathandlung die Wegnahme der fremden beweglichen Sache voraus. Unter einer Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams zu verstehen. Von Relevanz ist also zunächst die Frage, was mit dem Begriff „ Gewahrsam “ gemeint ist.
Wie normiert das deutsche Strafrecht den Diebstahl?
Das deutsche Strafrecht normiert den Diebstahl in § 242 StGB. Der Grundtatbestand des Diebstahls ist zunächst in § 242 des Strafgesetzbuches (kurz: StGB) normiert. Darin ist festgelegt, dass das Delikt mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird. Es handelt sich mithin um ein sogenanntes Vergehen.