Welche Gegenstände darf die Polizei durchsuchen?
Die Polizei darf auch Gegenstände wie Taschen, Koffer, Autos, Kisten und Kleidung im Schrank durchsuchen. Im Ablauf der Hausdurchsuchung darf die Polizei auch den Verdächtigen selbst durchsuchen. Die Polizei darf also auch die Kleidung am Körper und sogar unter der Kleidung (Körperliche Untersuchung) durchsuchen.
Wann darf eine polizeiliche Durchsuchung stattfinden?
Eine polizeiliche Durchsuchung gemäß §§ 102 ff. StPO darf nur dann stattfinden, wenn eine Durchsuchungsanordnung vorliegt. Es sei denn, der Betroffene stimmt einer Hausdurchsuchung vorher freiwillig zu. Ist dies nicht der Fall, so muss ein Richter hinzugezogen werden.
Warum sollte die Polizei nicht mit der Durchsuchung warten?
Die Polizei muss aber nicht mit der Durchsuchung warten. Generell ist es sinnvoll, den Anwalt mit der Einsatzleitung vor Ort zu verbinden, damit er mit der Situation vertraut gemacht werden kann. Während der Durchsuchung sollten sich Betroffene eher kooperativ zeigen, ohne jedoch über die vorgeworfene Tat zu plaudern.
Was darf die Polizei bei der Hausdurchsuchung durchsuchen?
Die Polizei darf bei der Hausdurchsuchung alles durchsuchen, woran der Beschuldigte zumindest Mitgewahrsam hat. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an. Wenn sich der Beschuldigte zum Beispiel einen Schrank, Rucksack oder ein Kleidungsstück mit einem Mitbewohner teilt, darf der Gegenstand durchsucht werden.
Was darf die Polizei beschlagnahmen?
Die Polizei darf alles beschlagnahmen, das für die Straftat und den Grund der Durchsuchung als Beweismittel von Bedeutung ist. Die Polizei kann auch Gegenstände vorläufig beschlagnahmen, die auf andere Straftaten hindeuten. Das sind sogenannte Zufallsfunde.
Welche Aufgaben hat die Polizei für die Polizei?
Die Polizei hat viele unterschiedliche Aufgaben: Mit Kriminalität sind alle Straf-Taten zusammen gemeint. Die Polizei untersucht die Straf-Taten. Sie sucht die Straf-Täter. Und sorgt dafür, dass sie bestraft werden können. Die Polizei hilft den Menschen. wie sie sich vor Straf-Taten schützen können. Zum Beispiel vor Einbrechern.