Wann darf die Polizei ein Platzverweis erteilen?

Wann darf die Polizei ein Platzverweis erteilen?

In § 27a Polizeigesetz etwa heißt es in Absatz 1: „Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr oder zur Beseitigung einer Störung eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten des Ortes verbieten (Platzverweis).

In welches Grundrecht wird durch einen Platzverweis eingegriffen?

[Rechtsnatur des Platzverweises:] Eine Platzverweisung ist ein Verwaltungsakt (Einzelfallregelung) und in den meisten Fällen als ein Rechtseingriff in das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) zu qualifizieren.

Hat die Polizei Kenntnis über häusliche Gewalt?

Erhält die Polizei Kenntnis über Häusliche Gewalt (z.B. durch Anrufe von Nachbarn), muss sie von Amts wegen ein Er­mitt­lungs­ver­fah­ren einleiten. Wenn Sie sich noch nicht entscheiden können, die Polizei zu rufen, wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens oder lassen Sie sich beraten, aber handeln Sie!

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Welche Maßnahmen kann die Polizei zur Abwehr weiterer Gewalttaten treffen?

Zur Abwehr von Gefahren und Verhinderung weiterer Gewalttaten kann die Polizei eine Reihe von Maßnahmen treffen: Wenn Gewalt angewendet wurde, kann die Polizei den Täter oder die Täterin der Wohnung verweisen und ein Rück­kehr­ver­bot für mehrere Tage aussprechen, wenn die Gefahr weiterer Ge­walt­hand­lun­gen besteht.

Wie erfüllt ein Polizeibeamter den Tatbestand eines Strafgesetzes?

Erfüllt ein Polizeibeamter im Dienst den Tatbestand eines Strafgesetzes, kann er sich zunächst jedoch auf die rechtlichen Grundlagen der Polizeigesetze sowie die Strafprozessordnung berufen. Diese polizeilichen Ermächtigungsnormen führen unter Umständen zu einer Rechtfertigung seines Handelns – und damit zu einer Straffreiheit.

Was können Opfer von Polizeigewalt tun?

Was können Opfer von Polizeigewalt tun? In Deutschland gibt es keine unabhängige Beschwerdestelle, um ein Fehlverhalten von Polizeibeamten zu melden. Betroffenen bleibt nur eine Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle oder der zuständigen Staatsanwaltschaft.