Welche Opferhilfe ist zustandig?

Welche Opferhilfe ist zuständig?

Im Kanton Zürich ist die Kantonale Opferhilfestelle, eine Fachstelle der Direktion der Justiz und des Innern, für den Vollzug des OHG zuständig.

Wem hilft der Weiße Ring?

Der WEISSE RING hilft den Angehörigen vom Opfer. Dazu gehören Familie und Verwandte. Auch die Zeugen von Verbrechen und Nothelfer bekommen Hilfe.

Wer finanziert die Opferhilfe?

Finanzielle Mittel Die Opferberatung Zürich finanziert sich aus Beiträgen der öffentlichen Hand sowie aus Spenden. Wir sorgen für eine transparente Rechnungsführung über unsere Mittel, deren Herkunft und Verwendung. Unser Aufsichtsorgan ist das Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich.

Wie soll die Opferhilfe unterstützt werden?

Die Opferhilfe soll von schweren Gewalttaten Betroffene unterstützen – indem sie bei der Bewältigung hilft, finanziell entlastet und die Opfer im Strafverfahren besserstellt. Wie das passiert, ist primär im Opferhilfegesetz festgehalten.

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Wann wurde die Opferhilfe in Kraft gesetzt?

Es wurde am 1. Januar 1993 in Kraft gesetzt. Die Opferhilfe soll von schweren Gewalttaten Betroffene unterstützen – indem sie bei der Bewältigung hilft, finanziell entlastet und die Opfer im Strafverfahren besserstellt. Wie das passiert, ist primär im Opferhilfegesetz festgehalten.

Was vergibt die Opferhilfe-Organisation?

Die Opferhilfe-Organisation vergibt z. B. Beratungsschecks für eine kostenlose Erstberatung beim Anwalt. Sie bietet aber auch Rechtsschutz für Betroffene an und begleitet diese zur Polizei, zum Staatsanwalt und zu Gerichtsterminen.

Wie steht die Opferhilfe bei Gewaltverbrechen zur Seite?

Die Opferhilfe steht Betroffenen in allen Situationen mit Rat und Tat zur Seite. Nicht nur bei Gewaltverbrechen, sondern auch bei Diebstahl oder Mobbing geraten die Betroffenen plötzlich und ohne Schuld in eine Situation, auf die sie nicht vorbereitet sind. Wie werde ich mit dem Erlebten fertig?