Kann ein Arzt wegen eines Behandlungsfehlers strafrechtlich verfolgt werden?
Außer in den Fällen der Arzthaftung wegen eines Behandlungsfehlers kann ein Arzt natürlich auch wegen anderer Verstöße gegen Verhaltenspflichten strafrechtlich verfolgt werden. Die hier erfolgte Aufzählung möglicher strafrechtlicher Vorwürfe ist nicht abschließend.
Wie wird der ärztliche Behandlungsfehler erstattet?
Im Fall des ärztlichen Behandlungsfehlers wird in der Regel der Patient oder sein Anwalt bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten, woraufhin diese das Ermittlungsverfahren gegen den Arzt einleitet.
Warum haftet der Arzt wegen fahrlässiger Körperverletzung?
In der Praxis haftet der Arzt häufig wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) oder fahrlässiger Tötung (§ 221 StGB). Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Arzt die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat.
Was sind ernstzunehmende Fallstricke für Ärzte?
In einigen Fällen gibt es ernstzunehmende Fallstricke für Ärzte, die auch unbewusst gegen die Schweigepflicht für Ärzte verstoßen können. Auf diese Fallstricke ist unbedingt im Klinik- und Praxisalltag zu achten, um unangenehmen und schlimmstenfalls strafrechtlichen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen.
Kann die Ärztin oder der Arzt gegen die Verschwiegenheitspflicht verfolgt werden?
Verstößt die Ärztin bzw. der Arzt gegen die ihr/ihm obliegende Verschwiegenheitspflicht, kann sie/er nach § 121 StGB strafrechtlich verfolgt werden. Bei § 121 StGB handelt es sich allerdings um ein Privatanklagedelikt, das heißt, es ist nur auf Verlangen des Geschädigten zu verfolgen.
Hat der Arzt einen Behandlungsfehler oder Verhaltensfehler befürchten?
Begeht der Arzt einen Behandlungsfehler oder Verhaltensfehler hat er neben finanziellen Schadensersatzansprüchen des Patienten auch strafrechtliche Folgen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) zu befürchten. Die strafrechtliche Haftung umfasst nicht die Sanktionen der Ärztekammer nach der Berufsordnung.
Was umfasst die strafrechtlichen Sanktionen der Ärztekammer?
Die strafrechtliche Haftung umfasst nicht die Sanktionen der Ärztekammer nach der Berufsordnung. Dem Arzt drohen also neben der strafrechtlichen Anklage durch die Staatsanwaltschaft sowohl finanzielle Schadensersatzansprüche des Patienten als auch berufsrechtliche Sanktionen sowie der Entzug oder das Ruhen der Approbation.