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Wie viele Urlaubstage in der Probezeit?
Grundsätzlich besteht auch in der Probezeit ein Anspruch auf Urlaub. Denn der Mindesturlaubsanspruch ist gesetzlich geregelt. Er umfasst 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche bzw. 20 Werktage bei einer 5-Tage-Woche – im Ergebnis also vier Wochen pro Kalenderjahr.
Wie lange Kündigungsfrist ohne Probezeit?
Ohne Vereinbarung einer Probezeit, beträgt deine gesetzliche Kündigungsfrist ab dem 1. Arbeitstag vier Wochen. Unabhängig von einer Vereinbarung der Probezeit, greift das Kündigungsschutzgesetz erst nach sechs Monaten Beschäftigung.
Wie läuft die Kündigung in der Probezeit ab?
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit läuft nach den üblichen Regeln ab und erfolgt dementsprechend mittels ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung. Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt der Arbeitnehmer in der Probezeit nicht. Ein Kündigungsgrund ist während der Probezeit nicht notwendig.
Ist die Probezeit gesetzlich eingeschränkt?
Zwar ist die Dauer der Probezeit weder gesetzlich vorgeschrieben noch eingeschränkt. Aber in Bezug auf die optionalen verkürzten Kündigungsfristen legt das BGB eine Maximaldauer von sechs Monaten fest.
Ist eine Probezeit gesetzlich vorgeschrieben?
Eine Probezeit ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wenn also im Arbeitsvertrag eine Probezeit nicht vereinbart wird, ist das Arbeitsverhältnis damit ohne Probezeit abgeschlossen. Im Öffentlichen Dienst ist die Vereinbarung einer Probezeit ebenfalls nicht vorgeschrieben, aber auch üblich.
Was müssen Arbeitnehmer in der Probezeit befürchten?
Arbeitnehmer in der Probezeit müssen jedoch nicht befürchten, gänzlich ungeschützt zu sein und sich in einem rechtsfreien Raum zu befinden. Denn auch während der Probezeit darf eine Kündigung nicht einfach willkürlich ausgesprochen werden.